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Gesetz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
10½ Stück vom Jahre 1862.
M?7I) Derret
wegen Bestätigung der Statuten des Spar- und Vorschußvereins zu Wolkenstein;
vom 23sten Juni 1862.
Neem Seine Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die in 6 38 sub b
und § 39 der Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu Wolkenstein enthaltenen Rechts-
vergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern
diese Statuten, jedoch ohne die Beilagen, mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen
derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 23sten Juni 1862.
n Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust. Demuth.
Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu Wolkenstein.
2c. 2c.
*#38. Alle den Verein betreffenden öffentlichen Bekanntmachungen sind in dem Amts- Modalität der
blatte der K 39 unter 1 genannten Behörde, in den 6 39, 5 erwähnten Fällen aber außer- aunesenn
dem in der Leipziger Zeitung zu erlassen. Im Besonderen sind auf diesem Wege öffentlich
bekannt zu machen:
ꝛc. ꝛc.
b) Die erfolgte Wahl des Directors, des Cassirers und des Vorsitzenden des Ausschusses,
sowie jede in den Personen derselben eintretende Veränderung.
Diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation.
1862. 45