Object: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Zweiter Band. G bis N. (2)

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Kunstschulen 
  
Unterricht im allgemeinen folgendermaßen: 
KSch ähnlich gestaltet. Danach scheidet sich der 
a) In einen praktischen Unterricht, der teils in der 
Titel „Professor“. Ihre Anstellungsbedingungen 
Form des Klassen-, teils in der des Atelierunterrichtes statt- 
sindet. Borgesehen sind meist: 1. eine Elementarklasse oder 
VorSch, in der namentlich Handzeichnen nach Vorlage- 
blättern oder Gips gelehrt wird; 2. eine Naturklasse oder 
Fach Sch (in Dresden außerdem noch eine Oberklasse), die 
meist je nachdem in eine Bildhauer Sch, Maler Sch, Kupser- 
stecher Sch oder Modellier Sch zerfällt, und in der allmählich 
aufsteigend die Technik der einzelnen Künste gelehrt wird; 
endlich 3. Meisterateliers für die bereits vorgeschrittenen 
reiferen und begabteren Studierenden. Meister Sch oder 
Komponierklassen, in welchen die angehenden jungen 
Künstler Gelegenheit finden, unter Leitung hervorragender 
Lehrer auf sämtlichen Gebieten der K (Figuren-, Tier--, 
Landschafts-, Marinemalerei, Bildhauerei, Radieren, Kup- 
ferstechen usw.) eigene Kompositionen herzustellen. Keine 
Meisterateliers gibt es in Stuitgart und Leipzig. In der 
Kch des Städelschen Instituts zu Frankfurt findet die 
Ausbildung überhaupt nur in Meisterateliers statt, nachdem 
auf die Fortführung des Betriebes nach dem bei den M 
üblichen rein schematischen Unterrichtssystem vereichtet 
worden war. In Berlin hat der Gedanke des Atelierunter- 
richtes zur Einrichtung der in 3I1 #berwähnten besonderen, 
von der Hochschule unabhängigen Meisterateliers geführt. Der 
Schöpfer dieser beaufsichtigten Heranbildung zu selbständi- 
gem Schaffen ist Peter v. Cornclius (Overbeck wurde noch 
1810 mit seinen 3 Freunden wegen unbesugter Herstellung 
eigener Schöpsungen von der Wiener A entfernt!). 
b) Eine Ergänzung des praktischen Unterrichtes bildet 
der theoretische, der in Vorträgen über die verschie- 
densten Hilfswissenschaften der K (wie #0 Geschichte, Allge- 
meine Geschichte, Anatomie, Mathematik, Perspektive, 
Proportionslehre, Kostümkunde, Malmaterialienkunde u. 
dergl.) besteht. 
Architektur ist an einigen K Sch besonderer Unter- 
richtsgegenstand und wird bei der akademischen Hochschule 
in Berlin und in Stuttgart in Form von Vorträgen, verbun- 
den mit praktischen Uebungen, gelehrt, in Karlsruhe und 
München lediglich in Form von Vorträgen, und bei den 
Meisterateliers in Berlin sowie bei der A in Dresden in der 
Form des Atelierunterrichtes. 
#5. Der Lehrkörper. Die unmittelbare Leitung 
und Vertretung nach außen wird an allen KSch 
von einem Direktor geführt, dem für bestimmte 
Angelegenheiten das Lehrerkollegium der Anstalt 
zur Seite steht. In Stuttgart tritt ein aus sämt- 
lichen Hauptlehrern und den Verwaltungsbeamten 
der Anstalt, einem Vertreter der Baurn und be- 
sonders berufenen weiteren Mitgliedern bestehen- 
der Lehrerkonvent an Stelle des Lehrerkollegiums. 
In Dresden vertritt der akademische Rat die Sch 
nach außen. 
Der Direktor wird von dem Landesherrn auf 
Vorschlag des Min oder auch vom Min auf Lebens- 
zeit oder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren 
(Hochschule in Berlin 5, Stuttgart 2, Karlsruhe 
1 Jahr) ernannt. 
In Berlin sind die Vorsteher der Meisterateliers, 
der Direktor der Hochschule und der Direktor der 
KSch auch Mitglieder des Senats der A der Künste 
(Sektion für die bildenden Künste). Diese Senats- 
sektion ist in vielen Punkten zugleich Verw Organ 
für die Hochschule der bildenden Künste, insbeson- 
dere bezüglich des Lehrganges, der Ausschreibung 
von Konkurrenzen, Bewilligung von Schülerunter- 
stützungen, 
usw. Die Lehrer, deren Berufung an die Be- 
dingung akademischer Vorbildung nicht geknüpft 
ist, sind ordentliche und Hilfslehrer. 8 
Die ordentlichen Lehrer führen regelmäßig den 
sind an den einzelnen KSch verschieden. In der 
Regel werden sie auf Vorschlag des Direktors, in 
Kassel nach Anhörung des Direktors auf Vorschlag 
des Kurators vom Min, in Weimar auf Vortrag 
des Direktors nach Entschließung des Großherzogs 
vom Staats Min ernannt. Häufig ist dem Direktor 
noch ein besonderer Sekretär oder Syndikus 
als VerwBeamter beigegeben, dem die Besorgung 
der geschäftlichen Angelegenheiten obliegt. 
#s 6. Die Schüler scheiden sich in ordentliche 
Schüler, die zur regelmäßigen Teilnahme am 
Unterricht verpflichtet sind (in Stuttgart außer- 
dem in außerordentliche, die nur nach Maßgabe 
der Raumverhältnisse und soweit es ihre beson- 
deren persönlichen Verhältnisse gestatten, teilneh- 
men) und in Hospitanten, die meist nur für einzelne 
theoretische Fächer, für Akt-, anatomisches und 
Zeichnen nach der Antike zugelassen werden. In 
München und Dresden ist das Hospitieren nicht 
gestattet. In Leipzig werden noch Lehrlinge und 
Gehilfen buchgewerblicher Anstalten, die eine 
bestimmte Ergänzungsbildung annehmen müssen, 
eprüft und versetzt werden können, zwecks künst- 
erischer Fortbildung zur Teilnahme an vorge- 
schriebenen Kursen der Abend Sch zugelassen. Die 
Aufnahme der ordentlichen Schüler erfolgt bei 
den meisten KSch zunächst zur Probe (auf 8 Wo- 
chen oder 1 Jahr) auf Grund einer vor den Lehrern 
der KSch abzulegenden Prüfung, die an der Hoch- 
schule in Berlin sowie in München obligatorisch ist. 
Fernere Aufnahmebedingung ist meist der Nach- 
weis untadelhafter sittlicher Führung sowie ge- 
nügender künstlerischer Begabung, Fertigkeiten 
und Vorkenntnisse. Je nachdem die KSch eine 
Elementarklasse auch für Anfänger besitzen oder 
nicht, ist weiterhin zur Aufnahme im ersten Falle 
nur eine elementare Sch Bildung erforderlich, die 
durch spätere wissenschaftliche Ausbildung ergänzt 
werden soll, im zweiten Falle aber ein Alter von 
17 oder 18 Jahren und die Erreichung einer be- 
stimmten Gymnasial= oder Realschulbildung (bei 
der Hochschule in Berlin die Berechtigung zum 
einjährigen Militärdienst, in Dresden Reife für 
Untertertia). Von diesen letzteren beiden Erforder- 
nissen kann jedoch bei hervorragender künstlerischer 
Begabung Dispens erteilt werden. Bei Aufnahme 
in die Meisterateliers entscheidet der Meister über 
die künstlerische Begabung der Schüler. — Zwi- 
schen Schülern und Schülerinnen wird meist kein 
Unterschied gemacht. Bei der Hochschule in Berlin 
und in Dresden aber ist die Aufnahme von Schüle- 
rinnen ausdrücklich ausgeschlossen, in Karlsruhe 
werden sie nur als Hospitantinnen am Radier- 
und Lithographieunterricht nach Ermessen des 
betreffenden Klassenlehrers, in Weimar nur nach 
Ermessen der Direktion und des Lehrerkollegiums 
zugelassen. — Die Unterrichtsgebühren sind 
Immatrikulationsgebühren und Honorare, die 
gestundet oder, meist unter der Bedingung vor- 
züglicher Begabung (in Dresden und Leipzig nur 
Veranstaltung von Kusstellungen 
vom 2. Semester, in Karlsruhe vom 2. Jahre an) 
erlassen werden können. — Das Vorrücken von 
einer niederen in eine höhere Klasse oder der 
Uebertritt aus einer Sch in die andere findet meist 
auf Grund eines schriftlichen Gesuches, in Dresden
	        
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