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Kunstschulen
Unterricht im allgemeinen folgendermaßen:
KSch ähnlich gestaltet. Danach scheidet sich der
a) In einen praktischen Unterricht, der teils in der
Titel „Professor“. Ihre Anstellungsbedingungen
Form des Klassen-, teils in der des Atelierunterrichtes statt-
sindet. Borgesehen sind meist: 1. eine Elementarklasse oder
VorSch, in der namentlich Handzeichnen nach Vorlage-
blättern oder Gips gelehrt wird; 2. eine Naturklasse oder
Fach Sch (in Dresden außerdem noch eine Oberklasse), die
meist je nachdem in eine Bildhauer Sch, Maler Sch, Kupser-
stecher Sch oder Modellier Sch zerfällt, und in der allmählich
aufsteigend die Technik der einzelnen Künste gelehrt wird;
endlich 3. Meisterateliers für die bereits vorgeschrittenen
reiferen und begabteren Studierenden. Meister Sch oder
Komponierklassen, in welchen die angehenden jungen
Künstler Gelegenheit finden, unter Leitung hervorragender
Lehrer auf sämtlichen Gebieten der K (Figuren-, Tier--,
Landschafts-, Marinemalerei, Bildhauerei, Radieren, Kup-
ferstechen usw.) eigene Kompositionen herzustellen. Keine
Meisterateliers gibt es in Stuitgart und Leipzig. In der
Kch des Städelschen Instituts zu Frankfurt findet die
Ausbildung überhaupt nur in Meisterateliers statt, nachdem
auf die Fortführung des Betriebes nach dem bei den M
üblichen rein schematischen Unterrichtssystem vereichtet
worden war. In Berlin hat der Gedanke des Atelierunter-
richtes zur Einrichtung der in 3I1 #berwähnten besonderen,
von der Hochschule unabhängigen Meisterateliers geführt. Der
Schöpfer dieser beaufsichtigten Heranbildung zu selbständi-
gem Schaffen ist Peter v. Cornclius (Overbeck wurde noch
1810 mit seinen 3 Freunden wegen unbesugter Herstellung
eigener Schöpsungen von der Wiener A entfernt!).
b) Eine Ergänzung des praktischen Unterrichtes bildet
der theoretische, der in Vorträgen über die verschie-
densten Hilfswissenschaften der K (wie #0 Geschichte, Allge-
meine Geschichte, Anatomie, Mathematik, Perspektive,
Proportionslehre, Kostümkunde, Malmaterialienkunde u.
dergl.) besteht.
Architektur ist an einigen K Sch besonderer Unter-
richtsgegenstand und wird bei der akademischen Hochschule
in Berlin und in Stuttgart in Form von Vorträgen, verbun-
den mit praktischen Uebungen, gelehrt, in Karlsruhe und
München lediglich in Form von Vorträgen, und bei den
Meisterateliers in Berlin sowie bei der A in Dresden in der
Form des Atelierunterrichtes.
#5. Der Lehrkörper. Die unmittelbare Leitung
und Vertretung nach außen wird an allen KSch
von einem Direktor geführt, dem für bestimmte
Angelegenheiten das Lehrerkollegium der Anstalt
zur Seite steht. In Stuttgart tritt ein aus sämt-
lichen Hauptlehrern und den Verwaltungsbeamten
der Anstalt, einem Vertreter der Baurn und be-
sonders berufenen weiteren Mitgliedern bestehen-
der Lehrerkonvent an Stelle des Lehrerkollegiums.
In Dresden vertritt der akademische Rat die Sch
nach außen.
Der Direktor wird von dem Landesherrn auf
Vorschlag des Min oder auch vom Min auf Lebens-
zeit oder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren
(Hochschule in Berlin 5, Stuttgart 2, Karlsruhe
1 Jahr) ernannt.
In Berlin sind die Vorsteher der Meisterateliers,
der Direktor der Hochschule und der Direktor der
KSch auch Mitglieder des Senats der A der Künste
(Sektion für die bildenden Künste). Diese Senats-
sektion ist in vielen Punkten zugleich Verw Organ
für die Hochschule der bildenden Künste, insbeson-
dere bezüglich des Lehrganges, der Ausschreibung
von Konkurrenzen, Bewilligung von Schülerunter-
stützungen,
usw. Die Lehrer, deren Berufung an die Be-
dingung akademischer Vorbildung nicht geknüpft
ist, sind ordentliche und Hilfslehrer. 8
Die ordentlichen Lehrer führen regelmäßig den
sind an den einzelnen KSch verschieden. In der
Regel werden sie auf Vorschlag des Direktors, in
Kassel nach Anhörung des Direktors auf Vorschlag
des Kurators vom Min, in Weimar auf Vortrag
des Direktors nach Entschließung des Großherzogs
vom Staats Min ernannt. Häufig ist dem Direktor
noch ein besonderer Sekretär oder Syndikus
als VerwBeamter beigegeben, dem die Besorgung
der geschäftlichen Angelegenheiten obliegt.
#s 6. Die Schüler scheiden sich in ordentliche
Schüler, die zur regelmäßigen Teilnahme am
Unterricht verpflichtet sind (in Stuttgart außer-
dem in außerordentliche, die nur nach Maßgabe
der Raumverhältnisse und soweit es ihre beson-
deren persönlichen Verhältnisse gestatten, teilneh-
men) und in Hospitanten, die meist nur für einzelne
theoretische Fächer, für Akt-, anatomisches und
Zeichnen nach der Antike zugelassen werden. In
München und Dresden ist das Hospitieren nicht
gestattet. In Leipzig werden noch Lehrlinge und
Gehilfen buchgewerblicher Anstalten, die eine
bestimmte Ergänzungsbildung annehmen müssen,
eprüft und versetzt werden können, zwecks künst-
erischer Fortbildung zur Teilnahme an vorge-
schriebenen Kursen der Abend Sch zugelassen. Die
Aufnahme der ordentlichen Schüler erfolgt bei
den meisten KSch zunächst zur Probe (auf 8 Wo-
chen oder 1 Jahr) auf Grund einer vor den Lehrern
der KSch abzulegenden Prüfung, die an der Hoch-
schule in Berlin sowie in München obligatorisch ist.
Fernere Aufnahmebedingung ist meist der Nach-
weis untadelhafter sittlicher Führung sowie ge-
nügender künstlerischer Begabung, Fertigkeiten
und Vorkenntnisse. Je nachdem die KSch eine
Elementarklasse auch für Anfänger besitzen oder
nicht, ist weiterhin zur Aufnahme im ersten Falle
nur eine elementare Sch Bildung erforderlich, die
durch spätere wissenschaftliche Ausbildung ergänzt
werden soll, im zweiten Falle aber ein Alter von
17 oder 18 Jahren und die Erreichung einer be-
stimmten Gymnasial= oder Realschulbildung (bei
der Hochschule in Berlin die Berechtigung zum
einjährigen Militärdienst, in Dresden Reife für
Untertertia). Von diesen letzteren beiden Erforder-
nissen kann jedoch bei hervorragender künstlerischer
Begabung Dispens erteilt werden. Bei Aufnahme
in die Meisterateliers entscheidet der Meister über
die künstlerische Begabung der Schüler. — Zwi-
schen Schülern und Schülerinnen wird meist kein
Unterschied gemacht. Bei der Hochschule in Berlin
und in Dresden aber ist die Aufnahme von Schüle-
rinnen ausdrücklich ausgeschlossen, in Karlsruhe
werden sie nur als Hospitantinnen am Radier-
und Lithographieunterricht nach Ermessen des
betreffenden Klassenlehrers, in Weimar nur nach
Ermessen der Direktion und des Lehrerkollegiums
zugelassen. — Die Unterrichtsgebühren sind
Immatrikulationsgebühren und Honorare, die
gestundet oder, meist unter der Bedingung vor-
züglicher Begabung (in Dresden und Leipzig nur
Veranstaltung von Kusstellungen
vom 2. Semester, in Karlsruhe vom 2. Jahre an)
erlassen werden können. — Das Vorrücken von
einer niederen in eine höhere Klasse oder der
Uebertritt aus einer Sch in die andere findet meist
auf Grund eines schriftlichen Gesuches, in Dresden