Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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Nach derselben würden an sich für die 62 Beitragsclassen der Gebäude überhanpt 209 
Beitragsstufen anzunehmen sein. Da jedoch folgende 58 Stufen, nämlich: 91, 99, 102, 
108, 112, 115, 117, 121, 126, 130, 132, 133, 139, 141, 144, 147, 148, 
150, 152, 154, 156, 157, 159, 160, 162, 165, 166, 169, 170, 172, 173, 
174, 175, 177, 178, 180, 182, 183, 184, 186, 187, 189, 190, 191, 192, 
193, 195, 196, 198, 199, 200, 201, 202, 203, 204, 205, 207 und 208, burch 
die Combination der Verhältnisse unter sich und wegen der Bestimmung nach ganzen Zahlen 
in den Reihen nicht vorkommen, so ergeben sich im Ganzen 209— 58— 151 Beitrags- 
classen für die versicherungsfähigen Objecte mit den in fortlaufenden Nummern 1— 151 in 
der Tabelle III, C angegebenen Beitragseinheiten. 
(Siehe übrigens die Erläuterung im Schlußsatze sub III.) 
Die erste, siebente und dreizehnte mit den römischen Ziffern 1I bezeichneten Verticalspalten 
dieser Beitragsclassificationstabelle III, B enthalten die 62 Beitragsclassen der Gebäude, wie 
sich solche aus der Beitragsclassificationstabelle sub III, A ergeben, in welcher sich die ver- 
sicherungsfähigen Objecte befinden können. 
Die anderen, mit den römischen Ziffern II, III, IV, V und VI überschriebenen Vertical- 
spalten enthalten die jeder der Kategorien entsprechenden Beitragsclassen. 
III. Bestimmung der Beitragseinheiten. 
Das zur Bedingung gestellte Unterstützungsprincip bestimmt, daß die nicht massiven Ge- 
bäude unter weicher Bedachung, ohne besondere Gefahrserhöhung durchihre Be- 
nutzung oder Betriebsart das 1 7 fache der Beitragseinheiten von der niedrigsten Bei- 
tragsclasse nicht überschreiten. 
Da nun diese bedingenden Gebäude in die 34 Beitragsclassen zu stehen kommen, so er- 
hält man, wenn die erste Beitragsclasse aus practischen Gründen für die Berechnung mit zwei 
Beitragseinheiten beginnt, für die 34ste Classe 2 17½.— 35 Beitragseinheiten. Da nun 
jede Beitragsclasse um eine Einheit steigt, so betragen die Einheiten für die höchste Beitrags- 
classe der Gebäude mit allen Gefahrserhöhungen 70, und für die höchste der versicherungs- 
fähigen Objecte 2 10 oder das Dreifache der höchsten Gebäudeeinheiten. 
Die Tabelle der Beitragseinheiten von 100 Thalern der Versicherungssumme Sub III, C 
ergiebt sich daraus von selbst. 
Die erste, dritte, fünfte und siebente Verticalspalte enthalten die aus den Tabellen sub 
III. A und B gefundenen Beitragsclassen, und die zweite, vierte, sechste, achte und zehnte 
Verticalspalte die zu diesen gehörigen Beitragseinheiten von 100 Thalern Versicherungs- 
summe. . 
1862. 54
	        
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