Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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die gedachte neue Belehrung bei der Hofbuchdruckerei von Meinhold und Söhne in Dresden 
zu beziehen ist. 
Dresden, den 1 1ten Januar 1862. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Schmiedel. 
9) Verordnung, 
die Aufhebung der wegen des Visirens der Reisepässe bestehenden Vorschriften 
betreffend:; 
vom 16ten Januar 1862. 
ur Erleichterung des Reiseverkehrs hat das Ministerium des Innern mit Allerhöchster 
Genehmigung beschlossen, das Erforderniß des Visirens der Reisepässe, insofern dieses Visiren 
nicht von den Reisenden selbst gewünscht wird, von jetzt an in Wegfall bringen zu lassen. 
Die entgegenstehenden Vorschriften im Paßregulative vom 2 7sten Januar 181 8 und in 
verschiedenen anderen Verordnungen werden hiermit aufgehoben. 
Dagegen hat es bei dem vorgeschriebenen Visiren anderer Reiselegitimationen, namentlich 
der Wanderbücher und Arbeitsbücher, fernerhin zu bewenden. 
Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. 
Dresden, am 1 öten Januar 1862. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Lehmann. 
  
& 10) Bekanntmachung, 
das Einbringen ungarischer Schweine betreffend; 
vom 4ten Februar 1862. 
R Ministerium des Innern hat, da in Böhmen seit mehreren Wochen neue Erkrankungen 
an der Rinderpest nicht vorgekommen sind, und die in den Kaiserlich Königlich Oesterreichischen 
Staaten wegen der Viehtransporte getroffenen Vorkehrungen die Befürchtung beseitigen, daß 
das Contagium durch Mittelträger in Sachsen Eingang finden könne, nunmehr für thunlich 
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