Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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Kostenaufwand unter 100 Thalern beträgt, in 5, wenn er 100 Thaler oder mehr 
beträgt, in 10 aufgehen. 
Bei der hierauf vorzunehmenden schließlichen Berechnung der Schädenvergütungs- 
summe ist davon auszugehen, daß sich die Entschädigung zu dem Betrage der Ver- 
sicherungs= und Zeitwerthssumme genau so zu verhalten hat, wie der Wiederherstellungs- 
aufwand zum Neubauaufwande. Wenn daher ein Gebäude oder ein anderes Object, 
dessen Neubau 5000 Thaler erfordert, einen Partialschaden erleidet, in dessen Folge 
ein Wiederherstellungsaufpand von 500 Thalern herbeigeführt wird, so ist das 
Schädenverhältniß oder die Schädenquote 
— 5 00 — ·1 
5·%%6 10 
Beträgt nun ferner die Zeitwerths= und Versicherungssumme für das ganze Object 
4500 Thaler; so ist für die durch den Brand entstandene, den zehnten Theil (Lo#) 
des ganzen Neubauwerthes betragende Beschädigung auch der zehnte Theil der ganzen 
Zeitwerths= oder Versicherungssumme und folglich 
4500 Thaler — 1#0 — 450 Thaler 
als Vergütung zu gewähren. 
Es verhält sich daher 
der Neubauwerth des ganzen Objects — 5000 Thaler 
zu den Wiederherstellungskosten desseltten — 500 
wie die Zeitwerths= und Versicherungssumme des ganzen Odbiects — 4500 
zu der zu gewährenden Vergütung für den Partialschaden — 450 
Bei Partialschäden, durch welche der größere Theil des Versicherungsobjects zer- 
stört worden ist, kann der Wiederherstellungsaufwand auch in der Weise berechnet wer- 
den, daß der zu ermittelnde Neubauwerth der übrig gebliebenen, zur Wiederherstellung 
des Objects in vorigen Stand brauchbaren Theile vom Gesammtneubauwerthe des 
Objects abgezogen wird, wobei der Rest die Wiederherstellungskosten ergiebt. 
Beläuft sich also der Neubauwerth eines beschädigten Gebäudes auf 
1000 Thaler, 
der Neubauwerth der noch vorhandenen Gebäudetheile, z. B. eines massiven Erdgeschosses, 
einschließlich der von zerstörten Theilen vorhandenen Baumaterialien, Ausbaugegen- 
stände 2c. aber auf 
400 Thaler, 
so würden die Reparatur= und Wiederherstellungskosten des ganzen Gebäudes 
1000 — 400 — 600 Thaler 
betragen, wobei sich dann ein Partialschaden von 
herausstellt, so daß der Beschädigte 3 seiner Versicherungssumme zu beanspruchen hat.
	        
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