Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

( 429) 
II. Inspectionsbezirk Dresden, 
die sämmtlichen Inspectionsbezirke der Regierungsbezirke der Kreisdirectionen 
Dresden und Budissin 
umfassend. 
Dieser Bezirk wird bis auf Weiteres durch den Brandversicherungsoberinspector Kato in 
Chemnitz und den demselben für beide Bezirke beigegebenen Assistenten mit verwaltet. 
Die Wirksamkeit dieser neuen Bezirkseintheilung ist am 1 sten April 1862 eingetreten. 
V. 
(Zu & 4 Nr. 6 des Gesetzes und § 10 der Ausführungsverordnung.) 
Regulativ 
über die Geschäftsabgrenzung zwischen den bauverständigen Brandversicherungs- 
inspectoren und den Maschinenbauverständigen in Bezug auf die bei der Landes- 
immobiliar-Brandversicherungsanstalt zur Versicherung kommenden Maschinen und 
anderen gewerblichen Betriebsgeräthschaften. 
Zur Beseitigung zeither vorgekommener Zweifel und verschiedenartiger Behandlung in 
Bezug auf die Catastration der bei der Landesimmobiliar-Brandversicherungsanstalt versicher- 
ungsfähigen Maschinen und anderen gewerblichen Betriebsgeräthschaften, sowie der Abschätzung 
der an solchen Gegenständen entstehenden Brandschäden, werden folgende Bestimmungen ge- 
troffen: 
  
J. 
Durch die bauverständigen Brandversicherungsinspectoren sind zu catastriren: 
Alle nachverzeichnete, durch Wasserkraft, Wind, Thier- oder Menschenkraft in Bewegung 
gesetzte, oder beziehendlich eines mechanischen Triebwerks nicht bedürfende Industrieanlagen und 
gewerbliche Betriebsgeräthschaften, als: 
a) Mühlenwerke jedweder Art, seien es nun Mahl-, Schneide-, Oel-, Lohe-, Knochen- 
oder sonstige andere Mühlen zum Verkleinern irgend welchen Stoffes und gleichviel, 
ob sogenannten deutschen, amerikanischen, holländischen oder anderen Systems; 
b) Papiermühlen, welche lediglich mit Bütten arbeiten; 
ZC) deutsche oder Lochwalken, Stampf-, Poch= und Göpelwerke; 
d) Hammerwerke, Eisen= und andere Metallgießereien, mit Ausnahme der metallenen 
Cylindergebläse und großen künstlichen Krahne; 
e.) Branntweinbrennereien, Destillationsanstalten, Brauereien, Hefenfabriken, Brod- 
bäckereien, Färbereien, Bleichereien, Wasch-, Appretur= und Badeanstalten, Seifen- 
siedereien, Wachsbleichen, Darranstalten und dergleichen. 
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