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II. Inspectionsbezirk Dresden,
die sämmtlichen Inspectionsbezirke der Regierungsbezirke der Kreisdirectionen
Dresden und Budissin
umfassend.
Dieser Bezirk wird bis auf Weiteres durch den Brandversicherungsoberinspector Kato in
Chemnitz und den demselben für beide Bezirke beigegebenen Assistenten mit verwaltet.
Die Wirksamkeit dieser neuen Bezirkseintheilung ist am 1 sten April 1862 eingetreten.
V.
(Zu & 4 Nr. 6 des Gesetzes und § 10 der Ausführungsverordnung.)
Regulativ
über die Geschäftsabgrenzung zwischen den bauverständigen Brandversicherungs-
inspectoren und den Maschinenbauverständigen in Bezug auf die bei der Landes-
immobiliar-Brandversicherungsanstalt zur Versicherung kommenden Maschinen und
anderen gewerblichen Betriebsgeräthschaften.
Zur Beseitigung zeither vorgekommener Zweifel und verschiedenartiger Behandlung in
Bezug auf die Catastration der bei der Landesimmobiliar-Brandversicherungsanstalt versicher-
ungsfähigen Maschinen und anderen gewerblichen Betriebsgeräthschaften, sowie der Abschätzung
der an solchen Gegenständen entstehenden Brandschäden, werden folgende Bestimmungen ge-
troffen:
J.
Durch die bauverständigen Brandversicherungsinspectoren sind zu catastriren:
Alle nachverzeichnete, durch Wasserkraft, Wind, Thier- oder Menschenkraft in Bewegung
gesetzte, oder beziehendlich eines mechanischen Triebwerks nicht bedürfende Industrieanlagen und
gewerbliche Betriebsgeräthschaften, als:
a) Mühlenwerke jedweder Art, seien es nun Mahl-, Schneide-, Oel-, Lohe-, Knochen-
oder sonstige andere Mühlen zum Verkleinern irgend welchen Stoffes und gleichviel,
ob sogenannten deutschen, amerikanischen, holländischen oder anderen Systems;
b) Papiermühlen, welche lediglich mit Bütten arbeiten;
ZC) deutsche oder Lochwalken, Stampf-, Poch= und Göpelwerke;
d) Hammerwerke, Eisen= und andere Metallgießereien, mit Ausnahme der metallenen
Cylindergebläse und großen künstlichen Krahne;
e.) Branntweinbrennereien, Destillationsanstalten, Brauereien, Hefenfabriken, Brod-
bäckereien, Färbereien, Bleichereien, Wasch-, Appretur= und Badeanstalten, Seifen-
siedereien, Wachsbleichen, Darranstalten und dergleichen.
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