Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

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gleichen Gegenstände zugleich die in dem betreffenden Fabrikgebäude befindlichen Feuerungs- 
anlagen genau zu untersuchen und die ihm rücksichtlich der etwaigen Feuergefährlichkeit der- 
selben, sowie der Gebäude überhaupt beigehenden Bedenken mit Angabe der zu deren Beseitig- 
ung nöthigen Herstellungen, ingleichen der etwa zu Verminderung der Feuersgefahr für noth- 
wendig erachteten Sicherheitsmaaßregeln und zu beschaffenden Löschapparate im Catastrations- 
protocolle zu bemerken. 
 
	        
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