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Allgemeine Benutzungs-.
Fort- Zweck oder Benutzung eder Gorriebrane nach
laufende des Maaßgabe der Feuers-
Nummer. industriellen oder landwirthschaftlichen Betriebsgebäudes. eb br.
Abtheilung
86. Fayencefabrikgebäude mit Brennöfen (Porcellan, feineres Steingut) III.
87. Färberei mit Fabrikbetrieb
ohne Trockenstube . II.
mit Trockenstoobbll . III.
88. Federfabrik von Schreibfedern oder Federposen . II.
89. Desgleichen von Schmuck- oder Putzfedern und Federbüschen . II.
90. Dezgleichen von Stahlfedern. . II.
91. Federreinigungsanstalt . II.
92. ZFeilenfabrift .. II.
93. Fenstervorsetzer= und Rouleaurfabrik
bei Arbeiten vorherrschend in Metall. . II.
OD in brennbarem Material. . III.
94. Fettwaarenlager (s. Niederlage Nr. 233) IV.
Anmerkung: Feuerwerkerei, Anlagen und Gebäude, in welchen
Feuerwerk bereitet wird, sind nicht versicherungsfähig.
95. Feuerzeugfabrik (chemische) und Streichzündrequisitenfabrik . VI.
96. Filzwaarenfabriken .. II.
97. Firniß-, Oel= und Lackniederlage in großeren Vorriihen (s. Nieder-
lage Nr. 223) . IV.
98. Firniß-, Oel= und Lackfabrik und Kocherei . V.
99. Fischbeinfabrik (künstliches Fischbein)
mit vorherrschend eisernen Hülfsmaschinen und gangbarem
· Jeuge III.
mit vorherrschend hölzernen Hülfsmaschinen und gangtarem
« Zeuge . . IV.
100. Flachs-, Hanf= und Wergspinnerei
mit vorherrschend eisernen Hülfsmaschinen und gangbarem Zeuge IV.
mit vorherrschend hölzernen Hölfsmaschinen und gangbarem
JZeuges V.
101. Flachs-, Hanf= und Wergniederlage 9. Niederlage Nr. 222 u. 223). resp. III. u. IV.
102. Flachs= und Hanfdarr= ingleichen Brechgebäude, sowie Flachs-
bereitungsanstalt mit Schwingerei und Hechelei
mit Darre von unverbrennbarem Materiall . IV.
— - nicht durchgängig unverbrennbarem Material V.
103. Fournierschneiderei, mit oder ohne Leimerei,
mit vorherrschend eisernem gangbarem Zeuge . IV.
— holzernen -. . V.