Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

( 517) 
XIXd. 
(Zu § 57 der Ausführungsverordnung.) 
Lieferschein. 
Das Gerichtsamt 
Der Stadtrath zu 
hat an die Landesimmobiliar-Brandversicherungscasse besage der anliegenden Einrechnung an 
baar eingegangenen Brandversicherungsbeiträgen auf den Termin 
1sten April (sten October) 18 
abzuliefern: 
1238 Thlr. 14 Ngr. 5 Pf. 
Diese werden gewährt mit 
600 Thlr. — Ngr. — Pf. in der Interimsquittung Nr. 212 über eine bereits früher 
abgelieferte Abschlags zahlung und 
638 4 5 -zur Erfüllung mit 
350 Thlr. — Ngr. — Pf. in einem Certificate über Brand- 
schädenvergütung wegen des Bran- 
  
  
  
des ui Wm., . . . ... 
18 und 
288 14 - 5 - in Baarem, als: 
Thlr. Ngr. Pfo. 
200 — — in 1 Paguete sächs. 
Cassenbillets à 5 Thlr. 
50 — — in 1 Nolle 1#. 
20 in 1 Paquete x. 
10 — in 1 Pagquete gl. und 
uts. 8 14 5 in einzelner Münze. 
uts. 
uts. 
NM. den 18 
Das Gerichtsamt daselbst. 
N. N., Gerichtsamtmann. 
Der Stadtrath daselbst. 
N. JN., Bürgermeister. 
71*
	        
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