von den in Folge des am
Versicher-
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XXI.
(Zu § 83 des Gesetzes und
Zusammenstellung der
in der Stadt W. (im Dorfe N.) stattge-
Des s Ob der Schaden für total oder partial zu erachten, durch welche Ursache die Ge—
Vor= und Zunamen Brandver- u #e. be ungs- und bäude u. s. w. zerstört oder beschädigt worden sind, mit specieller Angabe derjenigen
der gegenwärtigen sicherungs- Versi bi Gesammt- Theile, welche Schaden erlitten haben, oder zur Wiederherstellung des Versicherungs-
Eigenthümer von catasters ersicherungsobjecte. zeitwerths= objectes in den vorigen Stand noch brauchbar sind, sowie bei Totalschäden mit An-
nebenbemerkten Ver- (Mit dem Brandversicher.“umme. gabe des von der Versicherungssumme, abzüglich der Abtragungs- und Räumungs-
ch biect Buch- ungscataster übereinstim- kosten zu kürzenden Werthes für Ueberreste von brauchbaren Baumaterialien
sicherungsobjecten. Nr. 7 mend zu bezeichnen.) Thaler und Ausbaugegenständen.
1. 2. 3. 4. 5. 6.
Carl Gotthelf BSahme, 59 a. Das Wohngebäude 1040 partial, durch das in dem Gebäude aus noch unbekannten Ursachen
Gutsbesitzer. mit eingebautem ausgebrochene Feuer zerstört, indem nicht nur der Keller unbeschädigt,
Stalle, Backofen sondern auch circa 3 der Parterre-Umfassungsmanern nach vorheriger
und unterbautem Reparatur zur Herstellung des Gebändes in den vorigen Stand brauchbar.
Keller. Die Wiederherstellungskosten betragen, unter Berücksichtigung der
vorhandenen Ueberreste vom Mauerwerke und der Reparaturkosten des
Letzteren, sowie des Werths einzelner beschädigter Ausbaugegenstände,
ingleichen von circa 1000 Stück Mauerziegeln, abzüglich der Abtrag-
ungs= und Räumungskosten nach specieller Berechnung 1170 Thaler.
b. Das Stall-, Holz- 120 Ist durch die Gluth von dem Gebäude a. in Brand gerathen und bis
schuppen u. Durch- auf wenige verkohlte Holzüberreste gauz zerstrt worden, deren Werth
fahrtsgebäude. die Beräumungskosten nicht deckt.
o. Das Scheunen- und 380 Dasselbe ist durch die Gluth der Gebäude a. und b. entzündet und bis
Wagenschuppenge- auf wenige Mauerüberreste und verkohlte Holztrümmer, welche zur
bäude mit Holz- Wiederherstellung des Gebäudes nicht verwendbar sind, total zerstört
tenne. worden. Es sind jedoch für zu gewinnendes Steinmaterial und die
Holzüberreste nach Abzug der Abtragungs= und Beräumungskosten
10 Thaler an der Versicherungssumme zu kürzen.
Carl Gotthelf Sattler 6 a. Das Wohngebäude 940 Das Strohdach ist durch Flugfeuer von Nr. 59 entzündet und durch
Gutsbesitzer. mit eingebautem Brand und Löschanstalten partial beschädigt worden.
Stalle und Back- Es ist nämlich die Hälfte der Strohbedachung dergestalt zerstört,
ofen. daß sie erneut werden muß, auch bedarf der beschädigte Schornstein-
kopf einer Reparatur.
Nach der speciellen Veranschlagung berechnen sich die Wiederher-
b. und », ç stellungskosten auf 50 Thaler.
un sind nicht beschädigt.
ꝛc. rc. ꝛc.
oder:
Carl August Berger,93 a. Das Wohngebäude 400 in Folge eines kalten Blitzschlags partial beschädigt. Es ist nämlich an
Maurer. mit eingebautem circa 1 der vorderen Dachfronte die Ziegeldachung zertrümmert und
Stalle. der Oessenkopf zerstört, ferner sind 2 Dachsparren zerrissen worden
und 8 Fensterscheiben durch Erschütterung zersprungen. Die Wieder-
herstellung sämmtlicher Schäden erfordert nach specieller Berechnung
einen Aufwand von 20 Thalern.
r. ꝛc. ꝛc.