Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1862. (28)

  
von den in Folge des am 
Versicher- 
  
  
( 520 ) 
18 
  
  
XXI. 
(Zu § 83 des Gesetzes und 
Zusammenstellung der 
in der Stadt W. (im Dorfe N.) stattge- 
    
  
  
  
Des s Ob der Schaden für total oder partial zu erachten, durch welche Ursache die Ge— 
Vor= und Zunamen Brandver- u #e. be ungs- und bäude u. s. w. zerstört oder beschädigt worden sind, mit specieller Angabe derjenigen 
der gegenwärtigen sicherungs- Versi bi Gesammt- Theile, welche Schaden erlitten haben, oder zur Wiederherstellung des Versicherungs- 
Eigenthümer von catasters ersicherungsobjecte. zeitwerths= objectes in den vorigen Stand noch brauchbar sind, sowie bei Totalschäden mit An- 
nebenbemerkten Ver- (Mit dem Brandversicher.“umme. gabe des von der Versicherungssumme, abzüglich der Abtragungs- und Räumungs- 
ch biect Buch- ungscataster übereinstim- kosten zu kürzenden Werthes für Ueberreste von brauchbaren Baumaterialien 
sicherungsobjecten. Nr. 7 mend zu bezeichnen.) Thaler und Ausbaugegenständen. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Carl Gotthelf BSahme, 59 a. Das Wohngebäude 1040 partial, durch das in dem Gebäude aus noch unbekannten Ursachen 
Gutsbesitzer. mit eingebautem ausgebrochene Feuer zerstört, indem nicht nur der Keller unbeschädigt, 
Stalle, Backofen sondern auch circa 3 der Parterre-Umfassungsmanern nach vorheriger 
und unterbautem Reparatur zur Herstellung des Gebändes in den vorigen Stand brauchbar. 
Keller. Die Wiederherstellungskosten betragen, unter Berücksichtigung der 
vorhandenen Ueberreste vom Mauerwerke und der Reparaturkosten des 
Letzteren, sowie des Werths einzelner beschädigter Ausbaugegenstände, 
ingleichen von circa 1000 Stück Mauerziegeln, abzüglich der Abtrag- 
ungs= und Räumungskosten nach specieller Berechnung 1170 Thaler. 
b. Das Stall-, Holz- 120 Ist durch die Gluth von dem Gebäude a. in Brand gerathen und bis 
schuppen u. Durch- auf wenige verkohlte Holzüberreste gauz zerstrt worden, deren Werth 
fahrtsgebäude. die Beräumungskosten nicht deckt. 
o. Das Scheunen- und 380 Dasselbe ist durch die Gluth der Gebäude a. und b. entzündet und bis 
Wagenschuppenge- auf wenige Mauerüberreste und verkohlte Holztrümmer, welche zur 
bäude mit Holz- Wiederherstellung des Gebäudes nicht verwendbar sind, total zerstört 
tenne. worden. Es sind jedoch für zu gewinnendes Steinmaterial und die 
Holzüberreste nach Abzug der Abtragungs= und Beräumungskosten 
10 Thaler an der Versicherungssumme zu kürzen. 
Carl Gotthelf Sattler 6 a. Das Wohngebäude 940 Das Strohdach ist durch Flugfeuer von Nr. 59 entzündet und durch 
Gutsbesitzer. mit eingebautem Brand und Löschanstalten partial beschädigt worden. 
Stalle und Back- Es ist nämlich die Hälfte der Strohbedachung dergestalt zerstört, 
ofen. daß sie erneut werden muß, auch bedarf der beschädigte Schornstein- 
kopf einer Reparatur. 
Nach der speciellen Veranschlagung berechnen sich die Wiederher- 
b. und », ç stellungskosten auf 50 Thaler. 
un sind nicht beschädigt. 
ꝛc. rc. ꝛc. 
oder: 
Carl August Berger,93 a. Das Wohngebäude 400 in Folge eines kalten Blitzschlags partial beschädigt. Es ist nämlich an 
Maurer. mit eingebautem circa 1 der vorderen Dachfronte die Ziegeldachung zertrümmert und 
Stalle. der Oessenkopf zerstört, ferner sind 2 Dachsparren zerrissen worden 
und 8 Fensterscheiben durch Erschütterung zersprungen. Die Wieder- 
herstellung sämmtlicher Schäden erfordert nach specieller Berechnung 
einen Aufwand von 20 Thalern. 
r. ꝛc. ꝛc. 
  
  
  
  
 
	        
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