( 529 )
82) Verordnung,
die Ueberweisung des Amtsbezirks Scheibenberg an die Amtshauptmannschaft
zu Annaberg betreffend;
vom 4ten September 1862.
Nezem mit Allerhöchster Genehmigung von dem Ministerium des Innern beziehendlich im
Einverständnisse mit dem Finanzministerium beschlossen worden ist, den Amtsbezirk Scheiben-
berg vom Monate October dieses Jahres an dem Bezirke der Amtshauptmannschaft zu Zwickau
zu entnehmen und dem Bezirke der Amtshauptmannschaft zu Annaberg zuzuweisen, dabei je-
doch die Bestimmung zu treffen, daß der genannte Amtsbezirk in Bezug auf das Straßenbau-
wesen bis auf Weiteres noch als Zubehör des oberen Straßenbauverwaltungsbezirks in der
Amtshauptmannschaft zu Zwickau zu betrachten ist, so wird solches mit dem Bemerken andurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß durch die beregte Veränderung der Bezirkseintheilung
zwar die Zubehörigkeit des Amtsbezirks Scheibenberg zum #. Medizinalbezirke für jetzt nicht
berührt wird, derselbe jedoch gleichzeitig aus dem Veterinärpolizeibezirke der Amtshauptmann-
schaft in Zwickau ausscheidet und dem Veterinärpolizeibezirke der Amtshauptmannschaft zu
Annaberg zuwächst.
Dresden, den 4Aten September 1862.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter. Schmiedel.
83) Deeret
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Niederwürschnitz-Kirchberger
Steinkohlenactienvereins;
vom oIten September 1862.
Des Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 120,000 Thalern,
welche der Niederwürschnitz-Kirchberger Steinkohlenactienverein zu Abstoßung von Schulden
und zu Herstellung eines zweiten Schachtes durch Ausgabe von 1200 auf den Inhaber lau-
tender und mit 5 Procent verzinslicher Prioritätsschuldscheine zu 100 Thaler nach Maaßgabe
der vorgelegten Entwürfe der Hauptschuldverschreibung und der Prioritätsschuldscheine sammt
Talon, Coupons und Tilgungsplan aufzunehmen beschlossen hat, die nachgesuchte Genehmig-
ung ertheilt.
Auch haben Seine Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums dem genannten
Actienvereine die in pet. 3 und 6 der Hauptschuldverschreibung enthaltenen Rechtsvergünstig-
ungen zu bewilligen Allergnädigst geruht.