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993. Stehen sich mehrere Forderungen gegenüber, gegen welche aufgerechnet werden
kann, so kommen rücksichtlich der Frage, mit welcher Forderung aufzurechnen ist, die Vor-
schriften über die Zahlung bei dem gleichzeitigen Vorhandensein mehrerer Forderungen zur An-
wendung.
994. Gegen Forderungen aus einem Hinterlegungsvertrage, mit Ausnahme der im
& 1271 angegebenen Fälle, ingleichen aus einer widerrechtlichen Besitznahme fremder Sachen
ist, es mag der ursprüngliche Gegenstand der Leistung oder der Werth dafür gefordert werden,
die Aufrechnung ausgeschlossen. Ebenso kann die Aufrechnung einer Forderung an eine
Staatscasse mit der Forderung einer anderen Staatscasse nicht verlangt werden.
6 995. Soweit eine Forderung auf den Unterhalt nicht Gegenstand der Hülfsvoll-
streckung sein kann, ist die Aufrechnung gegen dieselbe ausgeschlossen.
§& 996. Das Versprechen baarer Zahlung oder der Zahlung zu einem bestimmten Zwecke
enthält einen Verzicht auf das Recht, Forderungen, welche zur Zeit des Versprechens vorhanden
und dem Versprechenden bekannt waren, aufzurechnen.
997. Die Vorschriften über die Aufrechnung kommen auch zur Anwendung, wenn
Forderung und Gegenforderung auf Leistung einer und derselben Sache oder auf Handlungen
ganz gleicher Art gehen.
. II. Aufhebender Vertrag.
*998. Forderungen erlöschen ganz oder theilweise durch Verträge, welche von dem
Berechtigten mit dem Verpflichteten über deren gänzliche oder theilweise Aufhebung geschlossen
werden. Verzicht des Berechtigten auf eine Forderung hat ohne Annahme des Verpflichteten
keine verbindende Kraft.
’999. Wird durch einen Nachlaßvertrag die Forderung von dem Gläubiger dem
Schuldner ganz oder theilweise ohne Gegenleistung oder Uebernahme einer Verbindlichkeit er-
lassen, so richtet sich dessen Eingehung nach den Vorschriften über die Schenkung.
1000. Ein Vertrag, welcher weder ganz noch theilweise erfüllt ist, wird durch einen
aufhebenden Vertrag so aufgehoben, als ob er nicht geschlossen wäre. Ist der Vertrag ganz
oder theilweise erfüllt, so begründet der aufhebende Vertrag, soweit eine Rückerstattung des.
Geleisteten eintreten soll, eine neue Forderung. Haben Dritte in der Zwischenzeit Rechte er-
worben, so können diese ohne ihre Einwilligung durch einen aufhebenden Vertrag nicht beein-
trächtigt werden.
1001. Durch einen Neuerungsvertrag wird eine Forderung aufgehoben, wenn durch
den Vertrag an ihrer Stelle eine neue Forderung begründet wird. Es wird dazu die aus-
drücklich erklärte oder sonst deutlich erkennbare Absicht, die ursprüngliche Forderung aufzuheben
und eine neue zu begründen, erfordert.