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Seite. Paragraph.
Zolltarif, Belgischer, ermäßigter, — Zulassung der Erzeugnisse der mit
Preußen zollverbündeten Staaten zu demselben – 585 fg.
–seit dem isten Januar 1860 gültiger, — Abänderungen desselben vom
lsten Januar 1864 ab 1 Oct. 743 fg.
Zollverein, deutscher, — Abschluß eines Handelsvertrags zwischen selbigem
und der Ottomanischen Pforte . 20 April 373 fg.
— deutscher, — den zwischen dessen Staaten, den Großherzogthümern
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-= Strelitz, sowie den Hanse-
städten Lübeck, Bremen und Hamburg einer= und dem Kaiserreiche China
andererseits abgeschlossenen Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-
vertrag vom 2ten September 1861 bertr. 2 Juni 511 g.
j deutscher, — den zwischen dessen Staaten einer- und der Republik Chili
andererseits abgeschlossenen Freundschafts-, Handels= und Schifffahrts-
vertrag vom isten Februar 1862 betr. . 17 Dec. 781 fg.K4
Zollvereinsstaaten — Vereinbarung unter selbigen über die Taravergütung.
für unbearbeitete Tabaksblätter und Stengeli in Kisten . 3 Febr. 332
Zuschlag zum Erbschaftsstempel — wird in der Eigenschaft einer erbbhten
Steuer beibehalten 5 Dec. 768 2
Zwickauer Brückenbergsteinkohlenbauverein. — Bestätigung eines Nachtrage zu
den Statuten desselben 8 Aug. 717
Zwickau-Oberhohnd orfer Steintohlenbaubercin — Anleibe i
selbigen . . 2(1)82;kåg. 367 fg.
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