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Geset-und Verordnungsblakt
für das Königreich Sachsen,
Zies Stück vom Jahre 1863.
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317 Decret
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe des Gasbeleuchtungs-Actienvereins
zu Freiberg;
vom 17ten December 1862.
Dis Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 28,000 Thalern, welche
der Gasbeleuchtungs-Actienverein zu Freiberg zu Deckung mehrerer Schulden, sowie zu Be-
streitung der Kosten für einen Umbau seiner Gasanstalt und für die Verlängerung der Haupt-
röhrenleitung durch Ausgabe von 280 auf den Inhaber lautenden und mit 4 Procent verzins-
lichen Prioritätsobligationen unter Verpfändung seines Grundeigenthums nach Maßgabe der
vorgelegten Formulare der Hauptschuld= und Pfandverschreibung, ingleichen der Prioritäts-
obligationen nebst Talons und Coupons aufzunehmen beabsichtigt, die beantragte Genehmigung
ertheilt.
Auch haben Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums dem genannten
Actienvereine die in Punkt 7 und 8 der Hauptschuld= und Pfandverschreibung enthaltenen
Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1 7ten December 1862.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demunth.
1803. 45