Geseh-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
Oies Stück vom Jahre 1863.
48) Bekanntmachung,
den Bezirksarmenverein zu Mühltroff betreffend;
vom 20sten Mai 1863.
Dem aus einer größeren Anzahl von Heimathbezirken in den Gerichtsämtern Plauen und
Pausa zusammengetretenen „Bezirksvereine zu Mühltroff für Verbesserung und Hebung des
Armenwesens“ sind von dem unterzeichneten Ministerium des Innern, bei gleichzeitig erfolgter
Bestätigung seiner Statuten, die Rechte einer moralischen Person verliehen worden, was mit
dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der genannte Verein seinen
Gerichtsstand vor dem Gerichtsamte Pausa hat.
Dresden, am 20sten Mai 1863.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Kohlschütter.
Weiß.
M 49) Verordnung,
die Einführung des Turnunterrichts bei Elementar-Volksschulanstalten betreffend;
vom 20sten Mai 1863.
W Allerhöchster Genehmigung wird in Betreff des Turnunterrichts in den Elementar—
Volksschulen Folgendes verordnet:
& 1. Die Schulgemeinden sollen zwar in Rücksicht auf die hier und da, insonderheit
auf dem Lande vorhandenen Schwierigkeiten auch fernerhin nicht genöthigt sein, den Turn-
unterricht als obligatorischen Lehrgegenstand in den Unterrichtsplan der Elementar-Volksschulen
aufzunehmen; es wird aber die Einführung desselben, wo es irgend thunlich, dringend em-
pfohlen.
1863. 63