Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

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4) Alphabetisches Verzeichniß 
im Elbzolle ermäßigten und elbzollfreien Waaren-Artikel. 
  
Vorbemerkungen. 
1) Waaren, deren declarirte Benennung in diesem alphabetischen Verzeichnisse nicht aufgeführt ist, unterliegen, falls jene Be- 
nennung unzweifelhaft mit einer in dem nachstehenden Verzeichnisse aufgeführten Waarenbenennung gleichbedeutend oder 
darunter begriffen ist, dem der letzteren beigesetzten Zollsatze, anderen Falles aber dem Normalsatze. 
2) Waaren mehrerer Zollclassen, durcheinander verpackt, unterliegen, wenn die verschiedenen Waarengattungen und deren 
Mengen nicht durch specielle Revision ermittelt sind und der Schiffsführer diese Ermittelung nicht ausdrücklich verlangt, 
demjenigen Zolle, welcher die am höchsten tarifirte der in der Verpackung befindlichen Waarengattungen trifft. 
3) Ein geringerer als der Normal-Elbzoll wird von denjenigen Waaren erhoben, welche entweder 
a) der 2ten oder 
b) der 3ten Classe des Tarifs angehören, oder welche endlich 
4) vom Elbzolle gänzlich befreit sind. 
Es sind dies folgende Gegenstände: 
  
  
  
  
  
Gegenstände. ü. Gegenstände. gieh. 
lbfälle von Sandstein (Steingruß) . 3 Asphaltsteine, roh und gemahlen 3 
„von der Zuckerfabrikation (ausgepreßter Zucker, Austernschaalen 3 
schaum, Zuckererde) . . 3 Backobst (getrocknetes Obst) 2 
„ von der Wachsbereitung (Bienenrab) . 3 Backsteine aller Art 3 
lepfel, s. Obst. Bäume zum Verpflanzen 3 
llaunerde, Alaunstein. 3 Balken 2 
llquifour (Hafnererz, Bleiglanz 2Bandholz, als: unverarbeitete Bandstocke und kte 
utimonerz 2 (verarbeitete) Tonnenbände 2 
Irmenische Erde (Bolus). 2 Bandstöcke 2 
krsenikerz, Arsenikkies 2 Basalt 3 
Srtischoken, frische . . 3 Bauholz, auch abgebundenes 2 
sche, gemeine Holz= und Pstanzen= auch Torf= und Baumrinde, (. Holzborke. 
Steinkohlen-Asche, sowohl ausgelaugte (Achenkal-. Beeren: 
Kalkäscher) als unausgelaugte 8 a) frische (mit Ausnahme der Wachholder= und Kreuz- 
schenkalk (Kalkäscher) 3 beeren) 3 
sphalt (Judenpech) 3 b) getrocknete zum Genuß (Flieder= Heidel- Preisel- 
öphalterde, rohe 3 beeren 2c.), ingleichen frische und trockene r Kreu 
öphaltplatten. 3 und Wachholderbeeren . . 2 
  
  
 
	        
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