Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(c 602 ) 
  
Vertragsmäßiger Tarif. 
  
Zollsätze. 
  
  
  
Benennung der Gegeustände. Maßstab. den sen Octo- 
ber 1 864. 
anderer (Cords, Moleskin 2c.) 
roher . 100 Kilogr. 60 Frs. 
gefärbter oder bedruckter . .. 85 Frs. 
Gewebe, baumwollene, rohe, schlicht oder geköpert, elche 
weniger als 3 Kilogramme die 100 □ Meter 
wiegen Werth 15 péCt. 
Piqués, Basins, faconnirte Gewebe „Damaste und Brillantes — — 
Decken, baumwollene 
Tüll, schlicht oder gestickt — 
Gaze und Mousselin, gestickt oder brochirt, als Mstel- und 
Gardinenstoffe .. ....... - 
Kleidungsstücke und andere, ganz ober theilweise fertige 
Artikel. . . . 
Artikel, welche nicht namentlich aufgeführt find 
Strumpfwaaren . . - - 
Posamentierwaareu. — 
Bänder - — 
Handstickereien. 10 pCt. 
Spitzen und Blonden, baumwollene 5 pCt. 
Baumwollenes zemischtes Garn entrichtet dieselben Abgaben, 
wie rein baumwollenes, wenn die Baumwolle dem Ge— 
wichte nach in der Mischung vorherrscht. 
Gewebe, baumwollene gemischte, wenn die Baumwolle dem . 
Gewichte nach vorherrscht " 15 péCt. 
Die Belgische Regierung behält sich vie Befue guiß 
vor, an Stelle der specifischen Abgaben von den 
 
	        
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