Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(  615)

 

 

 

Allgemeiner  Tarif.

 

 

 

 

Benennung  der  Gegenstände.  Maßstab.  Zollsätze.
Instrumente,  musikalische  Werth  6  pCt.
Stecknadeln,  wie  Kurzwaaren.
Kautschuk,  roher  100  Kilogr.  6  Frs.  0  Cts
gesponnener  "  0  60
Kautschukwaaren,  reine  60  0
vermischt  mit  anderen  Materialien,  von  venen  dasselbe  den  Hauptbestandtheil
  ausmacht  300  0=Posamentier=
  und  Bandwaaren  —  420  0
Wachstuch  Werth  7  .  20  79
auf  Deckgrund  gemalles  zu  Teppichen  und  Tapeten  =  desgl.
Siegellack  (wie  Kurzwaaren).
Schuh=  und  Stiefelwichse  –  Frei
Dinte,  Schreib=  (wie  Kurzwaaren).
Druckerschwärze  (wie  Farbewaaren)  100  Kilogr.  6  Frs.  0  Cts
Zeichnendinte  (wie  Farbewaaren)  —  6  0  =
Tauwerk,  von  5  Centim.  im  Durchmesser  und  darüber  OD  6  0-0
von  weniger  als  5  Centim.  im  Durchmesser.  "Ol  244  0
Netze  und  andere  Geräthschaften  zum  Fischfange,  einschließlich  der
Geräthschaften  und  Vorrichtungen  zum  Wallfischsanze  Werth  1  220  28
Gewürze,  nicht  besonders  tarifirte  .  -  ·24pCt.
Gegorene  Getränke,  außer  Wein,  in  Gebinden  Hectol.  6  Frs.  0  Cts.
in  Flaschen  oder  Kruken  -  9.  0
Syrup  und  Melasse  aller  Art  100  Kilogr.  H  0
Branntweine  und  Liquenre  aller  Art,
in  Gebinden  Hetcol.  45  0
in  Flaschen  und  Kruken  .  -  s850-Alkoholhaltige
  Flüssigkeiten,  welche  der  Accise  nicht  unterliegen,  und  «
welche  mit  Substanzen  gemischt  sind,  oder  solche  aufgelöst
enthalten,  welche  den  Stärkegrad  alteriren  Liter  0  60