Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(627) 
Geseh-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
144 Stück vom Jahre 1863. 
  
  
  
& 62) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu Gottleuba; 
vom 27sten Mai 1863. 
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 9, Abs. 2, 
§# 14, 25, 31 Sub b, Abs. 2 und 3 der Statuten des Spar= und Vorschußvereins zu 
Gottleuba enthaltenen Rechtsvergünstigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat 
das Ministerium des Innern diesen Statuten die beantragte Bestätigung mit der Wirkung 
ertheilt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist dieses 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 27sten Mai 1863. 
Ministerium des Innern. 
6 Frhr. v. Beust. 
Mertens. 
Statuten 
des Spar= und Vorschußvereins zu Gottleuba. 
2C. 20. 
89. 2c. 2c. 
Am Schlusse des Geschäftsjahrs, wo der Austritt nach & 7 angemeldet oder die Aus- 
schließung verfügt worden, oder der Tod (§8& 7, 8) des Mitglieds erfolgt ist, rechnet der 
Verein mit dem Ausgeschiedenen oder beziehendlich mit den Rechtsnachfolgern desselben ab. 
1863. 86
	        
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