Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(661 ) 
  
C. 
Bau-Revisions-Protocoll. 
Ort: 
Cataster-Nummer: 
Datum: 
1. 
Bezeichnung 
des Gebäudes nach dessen Gebrauchs- 
bestimmung und Benutzungsart. 
  
2. 
Angabe, 
ob und inwieweit den baupolizeilichen 
Bestimmungen genügt worden und der 
Bauriß in der genehmigten Weise zur 
Ausführung gekommen ist, nebst Gut- 
achten, ob und welche Anordnungen in 
technischer Hinsicht geboten sind. 
  
  
3. 
Gutachten 
über die Zulässigkeit der Ingebrauch— 
nahme des Gebäudes. 
  
  
  
4. 
Bemerkung, 
ob die Ingebrauchnahme bereits gestattet 
worden. 
Liquidation. Unterschrift Unterschrift 
des des 
Bauunternehmers. Brandvers.-Inspectors.
	        
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