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Ob und in welcher Weise hiervon aus besonderen Gründen und je nach Lage der Feuerung
abgesehen werden kann, unterliegt in jedem einzelnen Falle dem technischen Ermessen und der
Entschließung der Ortsbaupolizeibehörde.
8 50. Alle Schornsteine sind, soweit irgend thunlich, massiv zu gründen und möglichst
lothrecht mit Vermeidung jeder Aufsattelnng, Fassung und Anlehnung an Holzwerk von ge—
brannten Ziegeln aufzuführen.
Nicht zu umgehende Schleifungen derselben sind nur auf Bögen oder durch Gegeneinander—
wölben zu bewirken.
Bei den gewöhnlichen Schornsteinen ist der gewählte lichte Querschnitt für die ganze Höhe
beizubehalten.
Die am Anfange der Oesse etwa erforderliche Erweiterung kommt hierbei nicht in Betracht.
Werden Schornsteine am Holzwerke vorübergeführt, so ist zwischen ihrer äußeren Wand-
fläche und dem Holzwerke eine wenigstens 4 Zoll starke Verblendung von gebrannten Mauer-
ziegeln in Lehm anzubringen.
Brand= und beziehendlich Communmauern dürfen in keinem Falle als Wände des Schorn-
steins benutzt werden; es haben die letzteren vielmehr jederzeit ihre eigenen Umfassungswände
in der vorgeschriebenen Stärke zu erhalten.
Die Einführung eines Schornsteins in einen anderen ist zu vermeiden.
Die Ausmündungen der Schornsteine dürfen sich nicht unmittelbar vor Dachfenstern be-
finden und müssen von weicher Bedachung und nicht massiven Theilen nebenstehender Gebäude
mindestens 3 Ellen entfernt bleiben.
Die Schornsteinköpfe sind in jedem Falle auf hartgedeckten Dächern mindestens entweder
bis 12 Zoll über die Forsthöhe oder 2 Ellen über die Dachfläche, auf Dächern von Dachpappe
und Dachfilz 14 Elle über die Dachfläche, und auf weichen Dächern entweder 1 Elle über die
Forsthöhe oder 3 Ellen über die Dachfläche aufzuführen.
Die mit Schiefer bekleideten Schornsteinköpfe müssen mit einem steinernen oder sonst
feuerfesten überragenden Kranze, welcher die Schalung verdeckt und vollständig gegen Ent-
zündung schützt, belegt werden.
Alle Schornsteine sind äußerlich in den Fugen mit Kalkmörtel gut auszustreichen oder zu
berappen und innerlich glatt auszuschweißen.
Unbesteigbare Schornsteine sind in der Regel in Lehm mit außen für den Kalkputz offen
zu lassenden Fugen zu mauern, auch mit Lehm auszuschweißen.
Die gewöhnlichen Schornsteine sind an ihrer Einmündung (ihrem Fuße) mit eisernen
Klappen oder dergleichen Schiebern zu dem Zwecke zu versehen, um mittelst dieses Verschlusses
und gleichzeitiger Absperrung aller übrigen Luftzugänge von Stuben= und sonstigen Feuerungen
jeden entstehenden Oessenbrand schnell und sicher zu dämpfen.