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Geseßz-und Verordnungsblatt
für das Königreich Sachsen,
164## Stück vom Jahre 1863.
I& 82) Deeret
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe der Actien= Lagerbierbrauerei
zu Schloß Chemnitz;
vom 1sten Juni 1863.
Dess Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 80,000 Thalern, welche
die Actien = Lagerbierbrauerei zu Schloß Chemnitz zur Verstärkung des Betriebsfonds und sonst
durch Ausgabe von 800, auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich verzinslichen
Schuldscheinen à 100 Thaler nach Maßgabe des vorgelegten und hier berichtigten Schema's
der Hauptschuldverschreibung, beziehendlich der Schuldscheine und Coupons, ingleichen des
Amortisationsplans aufzunehmen beschlossen hat, die erbetene Genehmigung ertheilt.
Auch haben Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums der genannten
Actiengesellschaft die in §§ 3 und 6 der Hauptschuldverschreibung enthaltenen Rechtsvergün-
stigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 1sten Juni 1863.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
Hauptschuldverschreibung.
20. 2c.
6n 3. Die Verpflichtung der Actiengesellschaft, Zinsscheine einzulösen, erlischt, wenn die
Zahlung nicht innerhalb dreier Jahre vom Verfalltage an erhoben wird. Ist innerhalb dreier
Jahre ein Mortificationsverfahren (vergl. § 6) eingeleitet und zur Kenntniß des Directoriums
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