Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(□ 701 ) 
Geseßz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
164## Stück vom Jahre 1863. 
    
  
I& 82) Deeret 
wegen Genehmigung einer öffentlichen Anleihe der Actien= Lagerbierbrauerei 
zu Schloß Chemnitz; 
vom 1sten Juni 1863. 
Dess Ministerium des Innern hat zu der öffentlichen Anleihe von 80,000 Thalern, welche 
die Actien = Lagerbierbrauerei zu Schloß Chemnitz zur Verstärkung des Betriebsfonds und sonst 
durch Ausgabe von 800, auf den Inhaber lautenden, mit 5 Procent jährlich verzinslichen 
Schuldscheinen à 100 Thaler nach Maßgabe des vorgelegten und hier berichtigten Schema's 
der Hauptschuldverschreibung, beziehendlich der Schuldscheine und Coupons, ingleichen des 
Amortisationsplans aufzunehmen beschlossen hat, die erbetene Genehmigung ertheilt. 
Auch haben Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums der genannten 
Actiengesellschaft die in §§ 3 und 6 der Hauptschuldverschreibung enthaltenen Rechtsvergün- 
stigungen zu bewilligen Allergnädigst geruht. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 1sten Juni 1863. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
Demuth. 
Hauptschuldverschreibung. 
20. 2c. 
6n 3. Die Verpflichtung der Actiengesellschaft, Zinsscheine einzulösen, erlischt, wenn die 
Zahlung nicht innerhalb dreier Jahre vom Verfalltage an erhoben wird. Ist innerhalb dreier 
Jahre ein Mortificationsverfahren (vergl. § 6) eingeleitet und zur Kenntniß des Directoriums 
1863. 97
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.