Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

727 ) 
Gesch-und Verorduuungsblatt 
für das Königreich Sachsen, 
17 Stück vom Jahre 1863. 
  
1½ 103) Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Vorschußvereins zu Wilsdruff; 
vom 30sten Juli 1863. 
Nechem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Iustizministeriums die in 9§ 16 und 
34 sub b der Statuten des Verschußvereins zu Wilsdruff enthaltenen Rechtsvergünstigungen 
zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten 
mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 30sten Juli 1863. 
Ministerium des Innern. 
Für den Minister: 
Dr. Weinlig. Demuth. 
Statuten 
des Vorschußvereins zu Wilsdruff. 
ꝛc. 2C. 
§ 16. Die Namen des Directors, des Cassirers, des Schriftführers, deren Stellvertreter, 
der Ausschußmitglieder, sowie jeder in den Personen derselben eintretende Wechsel sind durch 
das Directorium in der § 6 gedachten Zeitschrift öffentlich bekannt zu machen. Diese Be 
kanntmachung vertritt die Stelle der Legitimation. 
  
2C. 2C. 
1863. 101
	        
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