Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

an der polytechnischen Schule 
Professor Schubert, Professor Stein und Professor Schneider, 
zu stellvertretenden Mitgliedern: 
die Lehrer an der genannten Anstalt 
Dr. Fleck, Dr. Weiß und Heyn, 
ferner 
zum ordentlichen auswärtigen Mitgliede: 
der Lehrer an der höheren Gewerbschule in Chemnitz 
Professor Böttcher, 
zu außerordentlichen Mitgliedern: 
die Lehrer an der polytechnischen Schule 
Professor Dr. Lösche, Professor Dr. Geinitz und Professor Nagel, 
Brandversicherungs-Oberinspector Kato in Chemnitz, 
Oberingenieur Löhmann in Dresden, 
endlich 
zum Secretär: 
der Lehrer an der polytechnischen Schule Hartig. 
Dresden, den 7ien October 1 863. 
Ministerium des Innern. » 
Frhr. v. Beust. Pursch. 
118) Deeret 
wegen Bestätigung des zweiten Nachtrags zu den Statuten der Wittwencasse der 
Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Apotheker des Königreichs Sachsen und der 
angrenzenden Herzog= und Fürstenthümer; 
vom vtien October 1863. 
Nachdem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 19 des 
zweiten Nachtrags zu den unterm 1 3ten October 1852 confirmirten Statuten der Wittwen- 
casse der Aerzte, Wundärzte, Thierärzte und Apotheker des Königreichs Sachsen und der an- 
grenzenden Herzog= und Fürstenthümer (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1852, 
Seite 309 fg.) enthaltene Rechtsvergünstigung zu ertheilen Allergnädigst geruht haben, so 
hat das Ministerium des Innern den gedachten Nachtrag mit der Wirkung bestätigt, daß den 
Bestimmungen desselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
 
	        
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