Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

(774 ) 
MÆ. 139) Verordnung, 
die veränderte Organisation der Hochbauverwaltung betreffend; 
vom öten December 1863. 
In weiterer Ausführung der veränderten Organisation der Hochbauverwaltung sind außer 
den in der Verordnung, die veränderte Organisation der Hochbauverwaltung betreffend, vom 
bten März 1862 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1862, Seite 29) genannten 
Landbauinspectionen zu Freiberg, Leipzig, Chemnitz und Annaberg vom 1 sten Januar 1864 
ab zwei dergleichen neue Inspectionen 
in den Städten Plauen und Pirna 
errichtet worden, von welchen die zu Plauen den Bezirk der Amtshauptmannschaft Plauen mit 
den Gerichtsämtern Klingenthal, Auerbach, Lengenfeld, Reichenbach, Plauen, Pausa, Elsterberg, 
Treuen, Falkenstein, Schöneck, Markneukirchen, Adorf und Oelsnitz, und die in Pirna den 
Bezirk der Amtshauptmannschaft Pirna mit den Gerichtsämtern Stolpen, Neustadt, Sebnitz, 
Schandau, Pirna, Königstein, Gottleuba und Lauenstein umfaßt. 
Von dem Wirkungskreise dieser Behörden gilt dasselbe, was in jener Verordnung unter 2 
über die bereits errichteten Landbauinspectionen bekannt gemact worden ist. 
Die betheiligten Behörden und Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten. 
Dresden, am 5ten December 1 863. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Schnabel. 
  
. 140) Deeret 
wegen Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten der 
Leipziger Bank; 
vom öten December 1863. 
Wa, Johann, von GOITES Gnaden König von Sachsen 
20. 70. # 
thun hiermit kund, daß Wir auf Ansuchen des Directoriums der Leipziger Bank und auf den 
Uns deshalb von dem Ministerium des Innern erstatteten Vortrag den anliegenden ferner- 
weiten Nachtrag E zu den mittelst Decrets vom 1 2ten März 1839 (Gesetz= und Verordnungs- 
blatt vom Jahre 1839, Seite 56) bestätigten Statuten der Leipziger Bank und dem unterm 
Zten Juli 185 8 confirmirten Nachtrage zu letzteren Sub D (SGesetz= und Verordnungsblatt
	        
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