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MÆ. 139) Verordnung,
die veränderte Organisation der Hochbauverwaltung betreffend;
vom öten December 1863.
In weiterer Ausführung der veränderten Organisation der Hochbauverwaltung sind außer
den in der Verordnung, die veränderte Organisation der Hochbauverwaltung betreffend, vom
bten März 1862 (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1862, Seite 29) genannten
Landbauinspectionen zu Freiberg, Leipzig, Chemnitz und Annaberg vom 1 sten Januar 1864
ab zwei dergleichen neue Inspectionen
in den Städten Plauen und Pirna
errichtet worden, von welchen die zu Plauen den Bezirk der Amtshauptmannschaft Plauen mit
den Gerichtsämtern Klingenthal, Auerbach, Lengenfeld, Reichenbach, Plauen, Pausa, Elsterberg,
Treuen, Falkenstein, Schöneck, Markneukirchen, Adorf und Oelsnitz, und die in Pirna den
Bezirk der Amtshauptmannschaft Pirna mit den Gerichtsämtern Stolpen, Neustadt, Sebnitz,
Schandau, Pirna, Königstein, Gottleuba und Lauenstein umfaßt.
Von dem Wirkungskreise dieser Behörden gilt dasselbe, was in jener Verordnung unter 2
über die bereits errichteten Landbauinspectionen bekannt gemact worden ist.
Die betheiligten Behörden und Alle, die es angeht, haben sich hiernach zu achten.
Dresden, am 5ten December 1 863.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schnabel.
. 140) Deeret
wegen Bestätigung eines fernerweiten Nachtrags zu den Statuten der
Leipziger Bank;
vom öten December 1863.
Wa, Johann, von GOITES Gnaden König von Sachsen
20. 70. #
thun hiermit kund, daß Wir auf Ansuchen des Directoriums der Leipziger Bank und auf den
Uns deshalb von dem Ministerium des Innern erstatteten Vortrag den anliegenden ferner-
weiten Nachtrag E zu den mittelst Decrets vom 1 2ten März 1839 (Gesetz= und Verordnungs-
blatt vom Jahre 1839, Seite 56) bestätigten Statuten der Leipziger Bank und dem unterm
Zten Juli 185 8 confirmirten Nachtrage zu letzteren Sub D (SGesetz= und Verordnungsblatt