Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1863. (29)

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b) aus der zweiten Kammer: 
der Bürgermeister Dr. Hertel in Dreeden, der Advocat Dr. Arnest in Dresven, 
der Rittergutsbesitzer Oehmichen auf Choren, der Rittmeister v. d. A. von Nostitz-Drzewiecki 
auf Wendisch-Paulsdorf, 
der Advokat Dr. Loth in Meißen. der Rittergutsbesitzer von Schönberg auf 
Bornitz. 
Die genannten Mitglieder haben durch Wahl aus ihrer Mitte den Oberbürgermeister 
Pfotenhauer zum Vorstand und den Bürgermeister Dr. Hertel zum Stellvertreter des Letzteren 
bestimmt. 
In Gemäßheit § 17 des Gesetzes vom 29 sten September 1834, die Einrichtung der 
Staatsschuldencasse betreffend (Gesetzsammlung vom Jahre 1834, Seite 211 fg.), wird 
Solches und daß in der Person des bei der Staatsschuldencasse angestellten Buchhalters 
August Gottlob Stöckhardt 
eine Aenderung nicht eingetreten ist, zur ösfentlichen Kenntniß gebracht. 
Dresden, am 1 7ten December 1 863. 
Finanz-Ministerium. 
Frhr. v. Friesen. 
Reuter. 
  
142) Bekanntmachung, 
die Ausführung des Gesetzes über Herabsetzung des Speisesalzpreises vom 30sten 
November dieses Jahres betreffend; 
vom 18Sten December 1863. 
De Finanzministerium setzt bei Ausführung des Gesetzes, die Herabsetzung des Speisesalz- 
preises betreffend, vom 30 sten November 1863 (Gesetz= und Verordnungsblatt von diesem 
Jahre, Seite 765) zwar voraus, daß die große Mehrzahl der Ortssalzschänken bei Ablauf 
dieses Jahres, als dem Zeitpunkte, wo die Preisermäßigung in Kraft tritt, nur sehr geringe 
Salzbestände in Vorrath haben werden, und daß daher keine Veranlassung vorliegt, denselben 
eine Entschädigung zur Ausgleichung des Unterschiedes im Niederlagspreise vor und nach dem 
1sten Januar 1864 zu gewähren. 
Sollte indessen einzelnen Salzschänken beim Jahresschlusse ein größerer Naturalbestand 
an Speisesalz verbleiben, so will das Finanzministerium denselben auf dießfallsiges Ansuchen 
bei den betreffenden Salzverwaltereien durch letztere eine Entschädigung von 1 Pfennig pro 
1863. 111
	        
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