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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
ausgefertigt, von Uns eigenhändig vollzogen und mit dem Königlichen Siegel bedruckt worden.
Dresden, den 12ten December 1863.
Johann.
6 Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
Zu den mittelst Allerhöchsten Decrets vom 19ten August 1848 bestätigten Statuten der
Chemnitzer Stadtbank ist von dem Rathe der Stadt Chemnitz unter Zustimmung des dasigen
Stadtverordnetencollegiums Namens der Stadtgemeinde folgender weiterer
Nachtrag
vereinbart worden:
Der jährliche Reingewinn der Chemnitzer Stadtbank wird von der Zeit an, wo der
Reservefond der Letzteren die Höhe von Ein Hundert Tausend Thalern erreicht und
auf so lange, als er nicht unter diese Höhe herabsinkt, zwischen dem genannten Fond
und der Stadtcasse zu Chemnitz zu gleichen Theilen getbeilt. ·
Hierüber ist dieser
Nachtrag
ausgefertigt und verfassungsgemäß vollzogen worden.
Chemnitz, den 26sten November 1863.
Der Rath der Stadt Chemnitz.
1 Julius Robert Vetters,
" Stadtrath.
Die Stadtverordneten daselbst:
Franz Xaver Rewitzer, Vorsitzender.
Traug. Wilhelm Trübenbach.
Adv. Herrmann Weber.
E. J. Bauer.