Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1864. (30)

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eine  Telegraphenvereinsstation  errichtet  worden,  deren  Eröffnung  für  die  allgemeine  telegraphische
Correspondenz

am  1sten  Januar  1865
erfolgen  soll.

Es  wird  bei  dieser  Station  voller  Tagesdienst,  d.  h.  täglich  von  Morgens  7  Uhr  bis
Abends  9  Uhr,  stattfinden  und  bei  dem  Betriebe  das  Reglement  für  die  telegraphische  Correspondenz
  im  Deutsch-Oesterreichischen  Telegraphenvereine,  sowie  für  den  inneren  telegraphischen
Verkehr  im  Bereiche  der  Königlich  Sächsischen  Staats=  und  Eisenbahntelegraphenlinien  vom
1  Sten  August  1863  —  welches  auf  allen  Stationen  käuflich  zu  erlangen  ist  —  Anwendung
  leiden.

Dresden,  am  1  7ten  December  1864.

Finanz-Ministerium.
Frhr.  v.  Friesen.

Schreiner.

 

MÆ  164)  Decret

wegen  Bestätigung  der  Statuten  des  Vorschußbankvereins  zu  Ernstthal;
vom  22sten  December  1864.

Nehen  Se.  Königliche  Majestät  auf  Vortrag  des  Justizministeriums  die  in  9§  10  und
36  der  Satuten  des  Vorschußbankvereins  zu  Ernstthal  enthaltenen  Rechtsvergünstigungen  zu
bewilligen  Allergnädigst  geruht  haben,  so  hat  das  Ministerium  des  Innern  diese  Statuten
mit  der  Wirkung  bestätigt,  daß  den  Bestimmungen  derselben  allenthalben  genau  nachgegangen
werden  soll.
Zu  dessen  Beurkundung  ist  gegenwärtiges
Deeret
unter  Siegel  und  Unterschrift  des  Ministeriums  des  Innern  ausgefertigt  worden.

Dresden,  am  22  sten  December  1864.

6  Ministerium  des  Innenn.
Frhr.  v.  Beust.

Demunth.