— 158 —
Maßstab Abgabensätze Für
r Tara wird vergütet
% dernach dem nach dem g
5 Benennung der Gegenstände. Ver= 0- Thaler- 523-Gulden- von Centner
volmne Fuße ruttogewicht
Thlr.]Ngr. Fl.] r. Pfund.
1
11 Haare von Thieren, mit Ausnahme der unter Nr. 41 #
genannten, sowie Waaren aus solchen Thier-
haaren; Menschenhaare; Federn und Borsten: «
a) Haare, einschließlich der Menschenhaare, roh,
gehechelt, gesotten, gefärbt, auch in Locken—
form gelegt; Schreibfedern (Federspulen),
rohe und gezoen frei frei
b) Haare, gesponnen, auch in Verbindung mit «
den unter Nr. 22 begriffenen Spinnstoffen;
Federn, auch gefärbte, soweit sie nicht vor-
stehend unter a oder unter Nr. 1 8 begriffen
sind; Borsten 1 Ctr. 15
C) Oeltücher, ingleichen ganz grobe Fußdecken, auch «
in. Verbindung mit Werg; ganz grobe FilzeCtr.1
d) Gewebe, andere, auch mit anderen Gespinnsten
gemischt, sofern mindestens die ganze Kette 1
oder der ganze Einschlag aus Haaren besteht; . .
l
Filze, andere Ctr. 14 N——-p-
l
I
l
—
O
do
d
Anmerk. zu d. Gewebe aus Haaren und anderen Ge—
spinnsten, deren Kette oder Einschlag nicht ganz
aus Haaren besteht, werden, wenn sie Seide ent-
halten, nach Nr. 30 d, in allen anderen Fällen
so verzollt, als wenn sie Haare nicht enthielten.
I
I
12 Häute und Felle:
a) Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene)
zur Lederbereitung; rohe behaarte Schaf-,
Lamm= und Ziegenfelle; rohe Hasen= und
Kaninchenfelle; rohe frische und getrocknete i
Seehund-undRobbenfelle.... . frei
b) Felle zur Pelzwerk= (Nauchwaaren--) Bereitung 1 Ctr.
20 1%