Maßstab Abgabensätze Für
der nach dem nach dem Tara wird vergütet
+4. Benennung der Gegenstände. Ver 0-Thaler- 521-Gulden- vom Centner
ollung. Füße Juße Bruttogewicht
Thlr. Ngr. Fl. Xxr. Pfund.
13 in Fässern und Kisten.
4. Kratzen und Kratzenbeschläge Ctr. 6 10 i 30 4 . i d. s
4 in Ballen.
e) Wagen und Schlitten:
1. Eisenbahnfahrzeuge vom 3
Werthzehn Procent
2. andere Wagen und Schlitten mit Leder- ·
oder Polsterarbeit Stück 50 8730
d) See= und Flußschiffe:
1. hölzerne .. .vom
Werthfüanrocent
2. eiserne vom s
Werths acht Procent
Anmerk. zu d, 1 und 2. Die Anker, Anker= und sonstigen
Ketten, ingleichen alle, nicht zu den gewöhnlichen
Schiffs- Utensilien gehörige bewegliche Inven-
tarienstücke, sowie bei den Damnfschiffen die
Dampfmaschinen, unterliegen den für diese Gegen-
stände festgesetzten Zollsätzen.
16 Kalender
werden nach den, der Stempelabgabe halber ge-
gebenen besonderen Vorschriften behandelt.
17 Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren
daraus:
a)) Kautschuck in der ursprünglichen Form von
Schuhen, Flaschen 2c.; Guttapercha, roh, un-
gereinigt oder gereinitt frei frei
b)) Kautschuckfäden außer Verbindung mit anderen
Materialien, oder mit baumwollenem, leine-
nem oder wollenem rohem (nicht gebleichtem
oder gefärbtem) Garne nur dergestalt umspon-
nen, umflochten oder umwickelt, daß sie ohne
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