Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

— 451 — 
  
  
F 
  
  
  
Benennung der Gegenstände. 
Maßstabt 
der 
Ver- 
zollung. 
—. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
30-Thaler- 
Fuße 
Thir. Ngr. 
nach dem 
527-Gulden= 
JZuße 
Fl. Krr. 
  
12 
13 
  
unzubereitete Schmuckfedern; Schreibfedern (Federspulen), 
rohe und gezonen 
b) Haare, gesponnen; Federn, auch gefärbte, soweit sie nicht 
vorstehend unter a begriffen sind, oder zu den Kleidern oder 
Putzwaaren gehören; Borsten 
Häute und Felle, rohe (grüne, gesalzene, trockene) zur Leder— 
bereitung; rohe behaarte Schaf-, Lamm- und Ziegenfelle; 
rohe Hasen= und Kaninchenfelle 
Holz und andere vegetabilische und animalische Schnitz- 
stoffe, sowie Waaren daraus, mit Ausnahme der 
Waaren von Schildpatt, dann Kohlen und Torf: 
à) Brennholz, auch Reisig; Holzkohlen; Holzborke oder Gerber- 
lohe; Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial); 
Braunkohlen, Torf und Torfkohlen 
b.) Bau= und Nutzholz aller Art, auch gesägt oder auf andere 
Weise vorgearbeitet; Hobel= und Sägespäne; Hörner, Horn- 
spitzen, Hornscheiben und Hornspäne; Knochen, ganz oder 
in Stücken, Klauen und Füue ... 
J)) Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler= und Tischler- 
arbeiten aus Holz, auch bloß gehobelte Holzwaaren und 
Wagnerarbeiten; grobe ungefärbte hölzerne Maschinen 
(auch Drehbänke, Mangeln, Mühlen, Pressen, Spinnräder 
und Webestühle), auch uneingelegte Parquetten, rohe unge- 
färbte; grobe Böttcherwaaren mit eisernen Reifen, ge- 
brauchte; Besen von Reisig; grobe Korbflechterwaaren 
40 Holz in geschnittenen Fournieren; Korkplatten, Korkscheiben, 
Korksohlen, Korkstöpsel; Stuhlrebr, gebeiztes, gefärbtes oder 
gespaltenes 
  
  
1 Ctr. 
1 Ctr. 
frei 
  
frei 
frei 
frei 
frei 
  
15 
15 
J 
s 
frei 
frei 
  
frei 
frei 
frei 
  
  
  
64*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.