Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

79. Verordnung, 
die Publication der vom Zollvereine mit Belgien und Großbritannien abgeschlossenen 
Handelsverträge betreffend; 
vom 18. Juli 1865. 
Wan, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
20. 20. 2c. 
thun hiermit kund und zu wissen: 
Nachdem von Seiten der Königlich Preußischen Regierung, zugleich im Namen und Auf- 
trage der übrigen Zollvereinsstaaten, am 22. Mai dieses Jahres mit dem Königreiche Belgien 
und am 30. Mai dieses Jahres mit dem Vereinigten Königreiche von Großbritannien und 
Irland Handelsverträge abgeschlossen worden sind, deren Ratification allseitig erfolgt ist, so 
bringen Wir in der Anfuge unter 
A. 
den zwischen dem Zollvereine und Belgien abgeschlossenen Handelsvertrag 
vom 22. Mai dieses Jahres 
und unter 
B. 
den zwischen dem Zollvereine und Großbritannien abgeschlossenen Handelsvertrag — 
vom 30. Mai dieses Jahres 
mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß, daß der Austausch der Ratificationsurkunden 
bezüglich des Belgischen Vertrags am 29. Juni dieses Jahres, bezüglich des Vertrags mit 
Großbritannien am 30. Juni dieses Jahres zu Berlin stattgefunden hat. 
Unsere Behörden und Alle, die es angeht, haben sich hiernach gebührend zu achten. 
So geschehen Dresden, am 18. Juli 1865. 
Johann. 
. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
Richard Freiherr von Friesen. 
1866. 74
	        
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