Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

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papiere, welche bei der Bank beliehen werden können, und setzt für das ganze Beleihungs- 
geschäft die hierbei einzuhaltenden Regeln, die Zeitdauer sowie Maximal= und Minimalgrenze 
für die Vorschüsse fest. 
Blanco-Credite dürfen ebensowenig als Vorschüsse gegen Hypothek gewährt werden. 
8) Werthpapiere au porteur (jedoch gleichfalls mit Ausschluß der von der Bank selbst 
ausgegebenen Actien) für eigene Rechnung zu kaufen und zu verkaufen. Der Verwaltungsrath 
setzt die hierunter zu beobachtenden Bestimmungen und das Maximum der in solchen Papieren 
anzulegenden Summen fest. Dieses Maximum darf ein Viertel des eingezahlten Actien= 
capitals nicht übersteigen. · 
In allen Fällen, in welchen die Bank ein ihr angetragenes Geschäft ablehnt, ist dieselbe 
die Gründe der Ablehnung anzugeben nicht verpflichtet. 
12. Soll der Wirkungskreis der Bank über die 88 10 und 11 bestimmten Grenzen 
hinaus erweitert werden, so kann dieß nur geschehen, wenn der hierauf gerichtete Beschluß des 
Verwaltungsraths und der Direction die Billigung der Generalversammlung und die Ge— 
nehmigung der Königlich Sächsischen Staatsregierung gefunden hat. 
13. Die Bank ist befugt, im In= und Auslande Filiale und Agenturen zu errichten, 
sowie Bank= und Handlungshäuser mit der Wahrnehmung ihrer Geschäfte resp. mit Einlösung 
ihrer Noten zu beauftragen (vergl. §& 26). 
Tit. IV. 
Verwaltungsrath. 
## 4. Das oberste Organ der Verwaltung ist der Verwaltungsrath. Er besteht aus 
14 Mitgliedern, von denen mindestens 9 Sächsische Staatsangehörige sein müssen. 
* 15. Ein Mitglied des Verwaltungsraths muß mindestens 15 Gesellschaftsactien 
besitzen, welche für die Dauer seiner Mitgliedschaft bei der Direction zu deponiren sind. 
§ 16. Bis der Verwaltungsrath von der ersten Generalversammlung gewählt ist, werden 
die Amtsverrichtungen und Befugnisse desselben durch das (nach alphabetischer Reihenfolge hier 
aufgestellte) aus den Herren: 
H. W. Bassenge & Comp. in Dresden, 
S. Bleichröder in Berlin, 
Graf von Einsiedel-Reibersdorf in Dresden, 
Richard Hartmann in Chemnitz, 
Michael Kaskel in Dresden, 
F. M. Magnus in Berlin, 
Sal. Oppenheim jun. & Comp. in Cöln a. R., 
M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., 
Ernst Rülke, Handelskammerpräsident in Dresden,
	        
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