Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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MÆ 52. Decret 
wegen Bestätigung der Statuten des Begräbniß-Unterstützungsvereins für Maurer 
in Dresden; 
vom 27. März 1866. 
Nehem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 16 der 
Statuten des Begräbniß= Unterstützungsvereins für Maurer in Dresden enthaltene Rechts- 
vergünstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern 
diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau 
nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 27. März 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
Statuten 
des Begräbniß-Unterstützungsvereins für Maurer in Dresden. 
2c. 20. 
16. Die Unterstützung ist zu Bestreitung der Begräbnißkosten bestimmt. 
Die Gläubiger des Verstorbenen können daher jenen Beitrag ebensowenig in Anspruch 
nehmen, als die Mitglieder selbst oder deren Hinterlassenen unter den Lebenden oder auf den 
Todesfall zu einem anderen als dem angegebenen Zwecke darüber zu verfügen berechtigt sind. 
Dergleichen Verfügungen sind für null und nichtig zu achten und von dem Vereinscassirer in 
keiner Weise zu berücksichtigen. 
ꝛc. 2c. 
  
  
Letzte Absendung: am 20. April 1866.
	        
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