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die unvermeidlichen Verläge
in Aurechnung und Ansatz zu bringen sind.
Hiernach haben sich die genannten Behörden allenthalben zu achten.
Dresden, am 1 3. April 1866.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Forwerg.
59. Bekanntmachung,
die Eröffnung der Telegraphenstationen in Neusalza, Ebersbach, Eibau, Neugers-
dorf, Seifhennersdorf und Großschönau betreffend;
vom 3. Mai 1866.
Zum Anschlusse an die Linien des Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereins sind in Neu—
salza, Ebersbach, Eibau, Neugersdorf, Seifhennersdorf und Großschönau (sämmtlich in der
Oberlausitz) in Verbindung mit den dasigen Postanstalten Telegraphenstationen errichtet wor—
den, welche am 16. dieses Monats für die allgemeine Correspondenz eröffnet werden sollen.
Die Annahme und Beförderung von Depeschen findet während der Dauer der Post—
expeditionszeit statt.
Bezüglich der Depeschengebühren und der sonst zu beobachtenden Bestimmungen wird
auf die bei allen Telegraphenstationen käuflich zu erlangende Telegraphenordnung für die tele—
graphische Correspondenz im Deutsch-Oesterreichischen Telegraphenvereine, sowie für den inneren
telegraphischen Verkehr im Bereiche der Königlich Sächsischen Staats- und Eisenbahn-Telegra—
phenlinien vom 28. November 1865 verwiesen.
Dresden, den 3. Mai 1866.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.
* Letzte Absendung: am 9. Mai 1866.
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