Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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für den 14. Wahlbezirk — Wahlcommissar Amtshauptmann und Canzleidirector Neumann 
in Glauchau, 
Gerichtsamtmann Speck in Reichenbach, 
Regierungsrath Edelmann in Budissin; 
III. auf dem flachen Lande 
für den 2. bäuerlichen Wahlbezirk — Wahlcommissar Gerichtsamtmann Wagner in Frohburg, 
.16. - 
19. - 
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7. - - - Amtshauptmann von Vieth in Dresden, 
1. "• "Ol "Ol Gerichtsamtmann Forker in Zschopau, 
. 18. - — — Gerichtsamtmann Meusel in Wilden- 
fels, 
. 19. - — — Gerichtsamtmann Kroker in Walden— 
burg, 
. 20. — — — Gerichtsamtmann Damm in Plauen, 
223. - - - Amtshauptmann von Gutschmidt in 
Löbau, 
. 24. — — - Amtshauptmann von Salza und Lich- 
tenau in Budissin, 
25. - - — Regierungsassessor Oertel in Budissin; 
IV. Seiten des Handels- und Fabrikstandes 
für den 1. Wahlbezirk — Wahlcommissar Regierungsrath Königsheim in Dresden, 
.2. - - Regierungsrath von Schönberg in Leipzig, 
24. — — Amtshauptmann von Könneritz in Chemnitz, 
= 5. — - Regierungsassessor Freiherr von Hausen in Zwickau. 
Indem dieß unter Hinweis auf § 58 des Wahlgesetzes hierdurch bekannt gemacht wird, 
ergeht an alle bei den gedachten Wahlen betheiligte Behörden hierdurch Verordnung, nicht 
nur die Wahllisten sofort und bei 5 Thaler Strafe spätestens binnen drei Tagen, in Mangel 
von Stimmberechtigten an einem Orte aber statt der Listen Vacatscheine an die bestellten 
Commissare einzusenden, sondern auch im Uebrigen sich die größte Beschleunigung der Wahl- 
geschäfte und die genaueste Befolgung der deshalb bestehenden Vorschriften angelegen sein zu lassen. 
Dresden, am 23. Juli 1866. 
Königliche Landescommission. 
Frhr. v. Falkenstein. Frhr. v. Friesen. D. Schneider. v. Engel. 
v. Weber.
	        
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