— 190 —
Regulativ
für die Sparcasse der Bezirke des vormaligen Justizamts Pirna und des vormaligen
Patrimonialgerichts zu Lockwitz.
ꝛc. 2C.
*26. 2c. 2c.
Die Namen der gewählten Directorialmitglieder sind mit Bezeichnung der Function
eines jeden nach § 10 bekannt zu machen und diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der
Legitimation.
2c. 2c.
& 101. Deeret
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Borna;
vom 31. Juli 1866.
N die von Sr. Königlichen Majestät eingesetzte Landescommission die im § 8, Abf. 2
der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Borna enthaltene Rechksvergünstigung
bewilligt hat, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt,
daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 31. Juli 1866.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Friesen.
Fromm.
Statuten
des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Borna.
2c. 2c.
Mortifications= #n Untergegangene, verlorene oder sonst ihren Inhabern abhanden gekommene Interims-
verfahren. actien, Actien, Dididendenscheine und Dividendenleisten werden auf Antrag und Kosten der
Betheiligten nach vorgängiger, bescheinigter Erlassung von Edictalien und auf Grund der so-
daun rechtskräftig erlassenen Präclusion dritter Interessenten durch öffentliche Bekanntmachung