Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Regulativ 
für die Sparcasse der Bezirke des vormaligen Justizamts Pirna und des vormaligen 
Patrimonialgerichts zu Lockwitz. 
ꝛc. 2C. 
*26. 2c. 2c. 
Die Namen der gewählten Directorialmitglieder sind mit Bezeichnung der Function 
eines jeden nach § 10 bekannt zu machen und diese Bekanntmachung vertritt die Stelle der 
Legitimation. 
2c. 2c. 
& 101. Deeret 
wegen Bestätigung der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Borna; 
vom 31. Juli 1866. 
N die von Sr. Königlichen Majestät eingesetzte Landescommission die im § 8, Abf. 2 
der Statuten des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Borna enthaltene Rechksvergünstigung 
bewilligt hat, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten mit der Wirkung bestätigt, 
daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 31. Juli 1866. 
  
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Friesen. 
  
Fromm. 
Statuten 
des Actienvereins für Gasbeleuchtung in Borna. 
2c. 2c. 
Mortifications= &##n Untergegangene, verlorene oder sonst ihren Inhabern abhanden gekommene Interims- 
verfahren. actien, Actien, Dididendenscheine und Dividendenleisten werden auf Antrag und Kosten der 
Betheiligten nach vorgängiger, bescheinigter Erlassung von Edictalien und auf Grund der so- 
daun rechtskräftig erlassenen Präclusion dritter Interessenten durch öffentliche Bekanntmachung
	        
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