Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Gesetz-und Verordnungsblatt 
für das Königreich Sachsen. 
18. Stück vom Jäbre 1866. 
  
  
  
  
v 105. Decret et 
wegen Bestätigung der Statuten für die bergknappschaftliche Begräbnißcasse 
der Freiberger Bergamtsrevier; 
vom 28. Juli 1866. 
Noachdem die von Sr. Königlichen Majestät eingesetzte Landescommission die im § 28, Ab- 
satz 2 der Statuten für die bergknappschaftliche Begräbnißcasse der Freiberger Bergamtsrevier 
enthaltene Rechtsvergünstigung bewilligt hat, so hat das Ministerium des Innern diese Statuten 
mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 2 S. Juli 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Falkenstein. 
  
Fromm. 
Statut 
für die bergknappschaftliche Begräbnißcasse der Freiberger Bergamtsrevier. 
2. 2C. 
§# 28. Der Vorsteher hat die Revierbegräbnißcasse nach Außen, sowie gegen die einzelnen Vertretung der 
Mitglieder gerichtlich wie außergerichtlich zu vertreten, überhaupt alle Geschäfte derselben, welche GCase nach 
nicht durch die Statuten auderen Organen überwiesen sind, zu besorgen. Außen. 
1866. 39
	        
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