Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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XXVII 
  
Nachtrag zu der zwischen der diesseitigen und der Herzoglich Sachsen-Alten- 
burgischen Regierung über die Leistung gegenseitiger Rechtshülfe unter 
dem *r*d ö 1840 getroffenen Uebereinkunft 
— fernerweiter, zu den Statuten des Königlich Saächsischen Verdienstordens 
wegen dessen Verleihung auch für im Felde erworbene Verdienste und 
als militärische Auszeichauung 
— fernerweiter, zu den Statuten des Königlich Sächsischen Albrechtordens 
wegen dessen Verleihung auch für im Felde erworbene Verdienste und 
als militärische Auszeichnung . 
Nassau, Herzogthum, — Beitritt der dasigen Regierung zu dem zwischen 
mehreren Deutschen Regierungen unter dem 7. Februar 1865 abge- 
schlossenen Staatsvertrage über die Paß- und Fremdenpolizei 
Neue Westphalia, Steinkohlenbauverein zu Lugau, — dessen Statuten werden 
bestätigt 
Neugersdorf — Eröffnung der vasigen Tulegraphensiation fir die allgemeine 
Correspondez 
Neujahrsmesse zu Leipzig, s. Meßordnung. 
Neusalza — Eröffnung der dasigen Telegraphenstation für die allgemeine Cor- 
respondenz 
Niederlande, vereinigte, **i — * sfebung. des veß— 
zwans . 
Niederosterreichs Rinderpest. 
Norddeutscher Bund — Wahlgesetz für den Reichstag desselben 
— Ausführungsverordnung dazu .. 
— Vecrzeichniß der Wahlkreise sub K+K# 
— Verzeichniß der Wahlcommissare sab B. 
Normalaichungscommission — derselben steht fortan ausschließlich die 
zuchun und Stempelung der Medicinalgewichte zu — Geühren 
dafür . 
— welche Medieinalgewichte als unrichtig gelten. 
O. 
Oberfrohna — Bestätigung der Statuten des dasigen Mobiliar-Brandver— 
sicherungsvereins 
Oelsnitz, Stadt, im Voigtlande, — Bestätigung des erneuerten Regulativs 
für die dasige Sparcasse 
Oesterreich, Kaiserreich, — Bekanntmachung des mit der dasigen Regierung 
wegen Legalisirung der von öffentlichen Behörden ausgestellten oder 
beglaubigten Urkunden abgeschlossenen Vertrags .- 
——-——-VerzeichnißderBehordendazu.. « 
——Vereinbarungzwischendemselben und den Zollvereinsregierungen 
wegen Einführung von Vewerbelegitimationskarten für Handelsrei ende 
nach und aus Oesterreich . ... .... 
-—sRinderpest 
Oldenburg, Großherzogthum, — Fortdauer des von der dasigen Regierung 
mit der freien Hansestadt Bremen wegen Beförderung der gegenseitigen 
Verkehrsverhältnisse abgeschlossenen Vertrags vom 26. Januar 1856 
  
Tag. 
27. Oct. 
29. Oct. 
29. Oct. 
7. März 
20. Nov. 
3. Mai 
3. Mai 
21. April 
.Dec. 
. Dec. 
— 
.Nov. 
.Nov. 
d d 
1. Sept. 
8. Jan. 
27. Jan. 
19. Nov. 
23. März 
  
Seite. 
236 fg. 
237 fg. 
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60 fg. 
249 
99 
99 
131 
255 fg. 
257 fg. 
262 fg. 
263 fg. 
231 fg. 
231 fg. 
205 fg. 
31 fg. 
35 fg. 
38 fg. 
245 fg. 
81 fg. 
  
47 
Paragraph. 
1—17 
1—25
	        
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