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“ 139. Deecret
wegen Bestätigung der Statuten des Steinkohlenbauvereins Neue Westphalia
zu Lugau;
vom 20. November 1866.
Negem Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums die im § 31 der
Statuten des Steinkohlenbauvereins Neue Westphalia zu Lugau enthaltene Rechtsver-
günstigung zu bewilligen Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese
Statuten mit der Wirkung bestätigt, daß den Bestimmungen derselben genau nachgegangen
werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Deecret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, den 20. November 1 866.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
Statuten
des Steinkohlenbauvereins Neue Westphalia zu Lugau.
2c. 2c.
10. Alle in den Statuten vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen des Vereins
erfolgen durch Einrücken in der Leipziger Zeitung.
2c. 2c.
31. Die Namen der Mitglieder des Vorstands sind unter Bezeichnung des Vor-
sitzenden und seines Stellvertreters nach jeder Wahl in Gemäßheit der Statuten (6 10)
öffentlich bekannt zu machen. Einer weiteren Legitimation, als dieser öffentlichen Bekannt-
machungen, bedarf es nicht.
2c. 2c.