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Alles; Einer hat zu befehlen, von ihm sind Alle abhängig,
alle Häuser gehören ihm. Wird einem Tagelöhner,
der vierzig Jahre alt ist und einige Kinder hat,
1850, S. 229, Nete: „Im Dorse Nikör hat Capitain-Lieutenant
Joachim Ernst von Behr den Hefedienst der
Bauern, da sie keine Geldpacht bezahlen kennten, um einen
Tag vermehrt, se daß sie wöchenklich fünf Tage dienen
mußten (Rempliner Archiv).“ Das gegenwärtig übliche
Pachtverhältniß des Bauers in Mecklenburg wird auf
je zwelf oder vierzehn Jahre abgeschlessen. Nach Ablauf dieser
zwels oder vierzehn Jahre erhält der Bauer einen neuen
Contract: hat sich seine Wirthschaft geheben, so kann die
Pachtsumme erhöht werden, ist er mit eder ehne seine Schulo“
in Verfall gekommen. so wird er ausgebauert, abgemeiert.
Während der Pachtzeit muß er sich die Vertauschung seiner
Hufe gefallen lassen, nicht selten wird ihm ein Stück seines
bestgelegenen Ackers weggenemmen. „Wer die Bauerncentracte
kennt, weiß, welche Unmasse von Lasten dem Bauer
aufgebürdet ist und wie sehr er in der freien Bewirthschaflung
gehemmt ist. Der Beamte ist sein ewiger Vermund und
controlirt fast seine Mehlsuppe im Topfe.“ So lauteten die
Worte des Neujahrsgrußes aus Mecklenburg an Deutschland,
Hamburg 1853, Seite 38. Es ist das das Buch, weshalb
der ganze Verlag der Hamburger Firma Heffmann und
Campe, auch der künftige, also auch diese Heigeschichte, in
Mecklenburg= Schwerin (nicht in Mecklenburg-Strelit) verboten
wurre. Der Adel folgte theilweise dem Verbrte der
Regierung. Herr Campe schricb mir neulich: „Ein Herr
von Grävenis- (rieselbe Familie, welche die Maitressen,
die Stuten liefert) war ein funfzlgjähriger Kunde; er ver:
ließ uns unter der Metivirung: „daß wir mißliebige Bücher
produzirten.“ Ich mechte dem Staatc, der selchen Unsinn
treibt, die Hönde dafür drücken. Neustrelitz war verständig
in diesem Censtirte.“