Contents : Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 36. Sechste Abtheilung: Die kleinen deutschen Höfe. Zweiter Theil. (36_6_2)

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Alles;  Einer  hat  zu  befehlen,  von  ihm  sind  Alle  abhängig,
  alle  Häuser  gehören  ihm.  Wird  einem  Tagelöhner,
  der  vierzig  Jahre  alt  ist  und  einige  Kinder  hat,
1850,  S.  229,  Nete:  „Im  Dorse  Nikör  hat  Capitain-Lieutenant
  Joachim  Ernst  von  Behr  den  Hefedienst  der
Bauern,  da  sie  keine  Geldpacht  bezahlen  kennten,  um  einen
Tag  vermehrt,  se  daß  sie  wöchenklich  fünf  Tage  dienen
  mußten  (Rempliner  Archiv).“  Das  gegenwärtig  übliche
  Pachtverhältniß  des  Bauers  in  Mecklenburg  wird  auf
je  zwelf  oder  vierzehn  Jahre  abgeschlessen.  Nach  Ablauf  dieser
  zwels  oder  vierzehn  Jahre  erhält  der  Bauer  einen  neuen
Contract:  hat  sich  seine  Wirthschaft  geheben,  so  kann  die
Pachtsumme  erhöht  werden,  ist  er  mit  eder  ehne  seine  Schulo“
in  Verfall  gekommen.  so  wird  er  ausgebauert,  abgemeiert.
Während  der  Pachtzeit  muß  er  sich  die  Vertauschung  seiner
Hufe  gefallen  lassen,  nicht  selten  wird  ihm  ein  Stück  seines
bestgelegenen  Ackers  weggenemmen.  „Wer  die  Bauerncentracte
  kennt,  weiß,  welche  Unmasse  von  Lasten  dem  Bauer
aufgebürdet  ist  und  wie  sehr  er  in  der  freien  Bewirthschaflung
  gehemmt  ist.  Der  Beamte  ist  sein  ewiger  Vermund  und
controlirt  fast  seine  Mehlsuppe  im  Topfe.“  So  lauteten  die
Worte  des  Neujahrsgrußes  aus  Mecklenburg  an  Deutschland,
Hamburg  1853,  Seite  38.  Es  ist  das  das  Buch,  weshalb
der  ganze  Verlag  der  Hamburger  Firma  Heffmann  und
Campe,  auch  der  künftige,  also  auch  diese  Heigeschichte,  in
Mecklenburg=  Schwerin  (nicht  in  Mecklenburg-Strelit)  verboten
  wurre.  Der  Adel  folgte  theilweise  dem  Verbrte  der
Regierung.  Herr  Campe  schricb  mir  neulich:  „Ein  Herr
von  Grävenis-  (rieselbe  Familie,  welche  die  Maitressen,
die  Stuten  liefert)  war  ein  funfzlgjähriger  Kunde;  er  ver:
ließ  uns  unter  der  Metivirung:  „daß  wir  mißliebige  Bücher
produzirten.“  Ich  mechte  dem  Staatc,  der  selchen  Unsinn
treibt,  die  Hönde  dafür  drücken.  Neustrelitz  war  verständig
in  diesem  Censtirte.“