XXXVIII
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Weimar, Sachsen-, Großherzogthum, — Vereinbarung eines Nachtrags zu
der mit der dasigen Regierung wegen Leistung gegenseitiger Rechts-
hülfe unter dem 2./31. Januar 1847 getroffenen Uebereinkunft
— — Beitritt der dasigen Regierung zu dem über dic Paß= und Frem-
denpolizei zwischen mehreren Deutschen Regierungen unter dem
7. Februar 1865 abgeschlossenen Staatsvertrage .
WerdauStadt—dIeAnlethederselbenw1rdgenehmtgt..
Werke der Kunst — Vertrag mit der Königlich Belgischen Regierung über den
gegenseitigen Schutz der Rechte daran
Wermsdorf — inwieweit der Spar= und Vorshußvertin daselbst von der
Stempelabgabe befreit ist
Westphalia, Neue, Steinkohlenbauverein zu Lugau, — dessen Statuten
werden bestätigt
Wiederau — Bestätigung der Statuten des dasigen Mobiliar— Brandversiher
ungsvereins
Frankenberg und H ainich en, , Zweigei senbahn – Enennung
des Directionsraths Opelt zum Conmser für deren Bau-
— — Abtretung von Grundeigenthum zu deren Erbauung
— — welche Fluren davon betroffen werden
— Wiilderfels, Stadt, — Bestätigung des 2 für die dasige
Sparcasse
Wittwen= und Waisen casse der Vůrgerschullehrer Plauens deren Sta-
tuten werden bestätigt.
Wiesa,
Z.
Zittau-Großschönauer Staatseisenbahn — Erpropriation von
Grundeigenthum für Anlegung derselben. ..
—-—welcheFlurendavonbetroffenwerden.
— — Ernennung des Eisenbahndirectors und Advocat Opis zum Com-
missar für deren Bau. .
Zoll- und Handelsverein, Deutscher, — Vereinbarung zwischen dem-
selben und Frankreich wegen gegenseitiger Behandlung der Handels-
reisenden
Zollgrenze, Sächsische, — die Pferde- Ausfuhr über dieselbe wird ver-
boten
— Wiederaufhebung des Verbots
— — die Getreide-, Heu= und Sirshausfubr über dieselbe wird
verboten Z
— — Wiederaufhebung des Verbots
Zollverein, Deutscher,
Großherzogthums Luxemburg an das Zollsystem Preußens und der
dazu gehörigen Staaten
— — Erhöhung des Betrags der Steuervergütung bei der Ausfuhr von
Rüben zucker vom 1. September 1866 an und Aufhebung der be-
züglichen Bestimmung im § 2 der Verordnung vom 5. Juli 1861
— Sabgeänderte Vorschriften bei Erhebung der Uebergangsabgabe von
vereinsländischen Tabakblättern und Tabakfabrikaten
— Vertrag wegen Fortdauer des Anschlusses des
Tag.
17. März
21. April
6. Dec.
19. Juni
21. März
2. Juli
20. Nov.
20. Nov.
9. Febr.
11. Oct.
11. Oct.
6. Juli 6
24. März
26. Jan.
26. Jan.
24. Febr.
1. Nov.
*
10. April
3. Sept.
24. Mai
3. Sept.
9. Jan.
20. Jan.
20. Jan.
Seite.
131
266
158 fg.
179 fg.
249
34
208. fg.
208 fg.
179
89
33 fg.
34
58
227 fg.
75
203
132
203
1fg.
28 fg.
Paragraph.
1—3