Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

— 13 — 
G. 
Letzter Interimsschein 
der 
Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie 
(Nr. 1 bis 25,000). 
Inhaber dieses Scheines hat nach Maßgabe des umstehend ersichtlichen IVten Nachtrags 
der Statuten der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie 
(90 resp. 95) Thaler 
vom heutigen Tage ab 
mit 5% auf das Jahr verzinslich, 
zur Erlangung einer der unter den Nummern 50,001 bis 75,000 auszugebenden neuen 
Actien der genannten Compagnie à 100 Thaler, baar an die Hauptcasse der Gesellschaft ent- 
richtet. 
Gegen Rückgabe dieses Scheines und bei ordnungsmäßiger Leistung der zur Erfüllung 
eines Capitals von 100 Thalern auszuschreibenden Schlußzahlung wird sodann eine der 
vorgedachten neu zu creirenden Actien à 100 Thaler nebst Zins= und Dividendenscheinen und 
Talon ausgehändigt. 
Diese Schlußzahlung ist, bei Vermeidung der Sub II, 2 des umstehenden Statuten— 
nachtrags angedrohten Rechtsnachtheile, nach Höhe von (5 oder 10%) Thalern in der Zeit 
  
  
  
  
vom bis 186. zu leisten, mit Abzug von . . . Thlr. ... Ngr., als dem 
Betrage von 5% Zinsen für die bisher eingezahlten (90 resp. 95) Thaler auf die Zeit 
vom bis 186 
Leipzig, am 186 
  
Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie. 
.... ....Vorsitzender. 
Controleur. Bevollmächtigter. 
(In facsimilirter Unterschrift.) 
  
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