— 15 —
I& 6. Deeret
wegen Concessionirung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zu Anlegung
und zum Betriebe der Borsdorf-Döbeln-Meißner Eisenbahn betreffend;
vom 16. Januar 1866.
W.I#, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen
, 2c.2c.2c.
thun hiermit kund, daß Wir auf Grund der von der letzten Ständeversammlung in der stän—
dischen Schrift vom 22. August 1864 erklärten Zustimmung der Leipzig-Dresdner Eisen—
bahn-Compagnie zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Borsdorf über Grimma, Leis-
nig, Döbeln, Roßwein und Nossen nach Meißen zum Anschlusse an die Coswiger Zweigeisen-
bahn, einschließlich einer festen Elbbrücke bei Meißen, die erforderliche Concession unter den
aus der Anfuge O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben.
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den es
angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Beurkundung gegen-
wärtiges
Concessions-Decret
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel beisetzen
lassen.
Dresden, den 16. Januar 1 866.
Johann.
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust.
□
Concessions-Bedingungen
für die von der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zu erbauende Eisenbahn
zwischen Borsdorf und Meißen.
§ 1. Der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie wird zum Baue und Betriebe einer
Eisenbahn von Borsdorf über Grimma, Leisnig, Döbeln, Roßwein und Nossen
nach Meißen mit unmittelbarem Anschlusse an die Coswiger Zweigbahn und einschließlich