Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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I& 6. Deeret 
wegen Concessionirung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zu Anlegung 
und zum Betriebe der Borsdorf-Döbeln-Meißner Eisenbahn betreffend; 
vom 16. Januar 1866. 
W.I#, Johann, von GOTTES Gnaden König von Sachsen 
, 2c.2c.2c. 
thun hiermit kund, daß Wir auf Grund der von der letzten Ständeversammlung in der stän— 
dischen Schrift vom 22. August 1864 erklärten Zustimmung der Leipzig-Dresdner Eisen— 
bahn-Compagnie zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Borsdorf über Grimma, Leis- 
nig, Döbeln, Roßwein und Nossen nach Meißen zum Anschlusse an die Coswiger Zweigeisen- 
bahn, einschließlich einer festen Elbbrücke bei Meißen, die erforderliche Concession unter den 
aus der Anfuge O ersichtlichen Bedingungen ertheilt haben. 
Wir wollen, daß dem Inhalte dieser Concessionsbedingungen von Jedermann, den es 
angeht, auf das Genaueste Folge gegeben werde und haben zu dessen Beurkundung gegen- 
wärtiges 
Concessions-Decret 
unter eigenhändiger Vollziehung ertheilt, auch demselben Unser Königliches Siegel beisetzen 
lassen. 
Dresden, den 16. Januar 1 866. 
Johann. 
Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. 
□ 
Concessions-Bedingungen 
für die von der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zu erbauende Eisenbahn 
zwischen Borsdorf und Meißen. 
§ 1. Der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie wird zum Baue und Betriebe einer 
Eisenbahn von Borsdorf über Grimma, Leisnig, Döbeln, Roßwein und Nossen 
nach Meißen mit unmittelbarem Anschlusse an die Coswiger Zweigbahn und einschließlich
	        
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