Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, den 16. Januar 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
  
AM 8. Bekanntmachung, 
die Eröffnung des Betriebs auf der Chemnitz-Annaberger Staatseisenbahn 
betreffend; 
vom 18. Januar 1866. 
Nachdem der Bau der Chemnitz-Annaberger Staatseisenbahn im Wesentlichen vollendet ist, 
wird der Betrieb auf derselben für den Güter= und Personenverkehr, für letzteren jedoch zur 
Zeit nur in beschränkter Weise mit den hierzu bestimmten gemischten Zügen, am 
» ersten Februar laufenden Jahres 
eröffnet werden. 
An dieser Eisenbahnlinie sind: das Eisenbahnamt: Annaberg-Buchholz, die Eisenbahn— 
expeditionen: Flöha, Erdmannsdorf, Zschopau und Wolkenstein, die Güterstation: Wald- 
kirchen und die zu beschränktem Güterverkehre eingerichteten Haltestellen: Scharfenstein, Wie- 
senbad und Schönfeld, sowie die Personenhaltestellen: Niederwiesa bei Chemnitz und Henners- 
dorf errichtet worden. 
Die Chemnitz-Annaberger Staatseisenbahn ist dem Complexe der westlichen Staatseisen- 
bahnen zugetheilt und die Verwaltung des Betriebs darauf der Staatseisenbahndirection zu 
Leipzig übertragen worden. 
Auf derselben kommen die Vorschriften für Personen-, Gepäck-, Equipagen-, Leichen= und 
Thierbeförderung vom 29. December 1859 und der Nachtrag dazu vom 1. März 1862, 
sowie das allgemeine Güterbeförderungs-Reglement von demselben Tage mit den von der 
Direction bekannt gemachten besonderen Bestimmungen zur Anwendung. 
Die Tarifbestimmungen und Fahrpläne werden durch die Staatseisenbahndirection zu 
Leipzig bekannt gemacht.
	        
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