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Gesetze vom 3. Juli 1835 (Seite 374 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre
18350. sowie beziehendlich in den zu deren Erläuterung ergangenen Verordnungen vom
14. März 1836 (Seite 72 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1836), vom
5. März 1844 (Seite 122 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre 1844) und
vom 26. Februar 1859 (Seite 48 fg. des Gesetz= und Verordnungsblattes vom Jahre
1859) enthalten sind.
f 3 Die Vorschriften gegenwärtiger, mit Gesetzeskraft versehenen Verordnung treten
sofort mit deren Publication in Wirksamkeit.
&4. Bei dem Baue der Bahn werden nach Maßgabe der genehmigten Detailpläne dis
Fluren von
Herwigsdorf,
Hainewalde und
Großschönau
betroffen.
Dresden, den 26. Januar 1866.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
0. Bekanntmachung,
die Ernennung des Commissars für den Bau der Freiberg-Chemnitzer Staatseisen-
bahn, sowie der Haynichener Zweigeisenbahn betreffend;
vom 9. Februar 1866.
De Finauzministerium hat den
Directionsrath Robert Theodor Opelt
zum Commissar für den Bau der Freiberg-Chemnitzer Staatseisenbahn und der Haynichener
Zweigeisenbahn ernannt.
Es wird dieß mit der Bemerkung, daß der Directionsrath Opelt seinen Wohnsitz in
Chemnitz behält, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Dresden, den 9. Februar 1 866.
Finanz-Ministerium.
Frhr. v. Friesen.
Schreiner.