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&. 22. Deecret
wegen Bestätigung der revidirten Statuten des Steinkohlenbauvereins
Gottes Segen zu Lugau;
vom 8. Januar 1866.
Nechrem eine Revision der unterm 1 4. August 1860 bestätigten Statuten des Steinkohlen-
bauvereins Gottes Segen zu Lugau (Seite 155 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom
Jahre 1860) stattgefunden hat und Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums
die im § 54 der aufgestellten neuen Statuten enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese revidirten Statuten der-
gestalt hiermit bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen
werden soll.
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges
Decret
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden.
Dresden, am 8. Januar 1866.
Ministerium des Innern.
Frhr. v. Beust.
Demuth.
" Revidirte Statuten
des Steinkohlenbauvereins Gottes Segen zu Lugau.
2c. 2c.
Legitimation. #54. Die Namen der Directoren sind unter Bezeichnung des Vorsitzenden und seines
Stellvertreters nach erfolgter Wahl öffentlich bekannt zu machen, diese Bekanntmachung genügt
zur Legitimation der Letzteren.
2. 2C.
Letzte Absendung: am 17. Februar 1866.