Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1866. (32)

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&. 22. Deecret 
wegen Bestätigung der revidirten Statuten des Steinkohlenbauvereins 
Gottes Segen zu Lugau; 
vom 8. Januar 1866. 
Nechrem eine Revision der unterm 1 4. August 1860 bestätigten Statuten des Steinkohlen- 
bauvereins Gottes Segen zu Lugau (Seite 155 des Gesetz= und Verordnungsblattes vom 
Jahre 1860) stattgefunden hat und Se. Königliche Majestät auf Vortrag des Justizministeriums 
die im § 54 der aufgestellten neuen Statuten enthaltene Rechtsvergünstigung zu bewilligen 
Allergnädigst geruht haben, so hat das Ministerium des Innern diese revidirten Statuten der- 
gestalt hiermit bestätigt, daß den Bestimmungen derselben allenthalben genau nachgegangen 
werden soll. 
Zu dessen Beurkundung ist gegenwärtiges 
Decret 
unter Siegel und Unterschrift des Ministeriums des Innern ausgefertigt worden. 
Dresden, am 8. Januar 1866. 
Ministerium des Innern. 
Frhr. v. Beust. 
  
Demuth. 
" Revidirte Statuten 
des Steinkohlenbauvereins Gottes Segen zu Lugau. 
2c. 2c. 
Legitimation. #54. Die Namen der Directoren sind unter Bezeichnung des Vorsitzenden und seines 
Stellvertreters nach erfolgter Wahl öffentlich bekannt zu machen, diese Bekanntmachung genügt 
zur Legitimation der Letzteren. 
2. 2C. 
Letzte Absendung: am 17. Februar 1866.
	        
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