Full text : Der Ausbruch des Weltkrieges 1914/15.

         Die  Antwort  Serbiens  vom  25.  Iuli  1914.                           9

                 2.  Die  Antwort  Serbiens.
           Überreicht  in  Wien  am  25.  Juli  1914.

    Die  Königliche  Regierung  hat  die  Mitteilung  der  k.  und  k.
Regierung  vom  10.  [23.]  d.  M.  erhalten  und  ist  überzeugt,
daß  ihre  Antwort  jedes  Mißverständnis  zerstreuen  wird,
das  die  freundnachbarlichen  Beziehungen  zwischen  der  Österreichischen
    Monarchie  und  dem  Königreich  Serbien  zu  stören

droht.

    Die  Königliche  Regierung  ist  sich  bewußt,  daß  der  großen
Nachbarmonarchie  gegenüber  bei  keinem  Anlaß  jene  Proteste
erneuert  wurden,  die  seinerzeit  sowohl  in  der  Skupschtina
als  auch  in  Erklärungen  und  Handlungen  der  verantwortlichen
  Vertreter  des  Staates  zum  Ausdruck  gebracht  wurden,
  und  die  durch  die  Erklärung  der  serbischen  Regierung
vom  18.  März  1909  ihren  Abschluß  gefunden  haben,  sowie
weiter,  daß  seit  jener  Zeit  weder  von  den  verschiedenen
einander  folgenden  Regierungen  des  Königreichs  noch
von  deren  Organen  der  Versuch  unternommen  wurde,
den  in  Bosnien  und  der  Herzegowina  geschaffenen  politischen
  und  rechtlichen  Zustand  zu  ändern.  Die  Königliche
Regierung  stellt  fest,  daß  die  k.  und  k.  Regierung  in  dieser
Richtung  keinerlei  Vorstellung  erhoben  hat,  abgesehen  von
dem  Falle  eines  Lehrbuches,  hinsichtlich  dessen  die  k.  und  k.
Regierung  eine  vollkommen  befriedigende  Aufklärung  erhalten
  hat.  Serbien  hat  während  der  Dauer  der  Balkankrise
  in  zahlreichen  Fällen  Beweise  für  seine  pazifistische
und  gemäßigte  Politik  geliefert,  und  es  ist  nur  Serbien
und  den  Opfern,  die  es  ausschließlich  im  Interesse  des
europäischen  Friedens  gebracht  hat,  zu  danken,  wenn  dieser
Friede  erhalten  geblieben  ist².                                                                                                                        ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------                      

  1  Die  Fußnoten  geben  die  Anmerkungen  der  österreichisch=ungarischen               Regierung. 


  2  Die  Königlich  Serbische  Regierung  beschränkt  sich  darauf,  festzustellen,
daß  selt  Abgabe  der  Erklärung  vom  18.  März  1909  von  seiten  der  Ser-