Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1868. (34)

—  1425  —

Gesch-und  Verordnungsblalt
für  das  Königreich  Sachsen.

34.  Stück  vom  Jahre  1868.

189.  Bekanntmachung,
Nachträge  zur  Arzneientare  auf  das  Jahr  1869  betreffend;

vom  22.  December  1868.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  der  durch  Verordnung  vom  20.  Mai  dieses  Jahres  (Seite  301  des  Gesetz-  und  Ver—
ordnungsblattes  vom  Jahre  1868)  veroffentlichten  Arzneientaxe  für  das  Königreich  Sachsen
sind  Nachträge  auf  das  Jahr  1869  im  Druck  erschienen  und  an  sämmtliche  Bezirksärzte  und
Apotheker  des  Landes  vertheilt  worden.  Unter  Hinweis  auf  die  Vorschrift  im  §  1  der  gedachten
  Verordnung,  wird  Solches  mit  dem  Bemerken  bekannt  gemacht,  daß  diese  Nachträge
in  der  Hofbuchdruckerei  von  C.  C.  Meinhold  und  Söhne  hier  für  13  Ngr.  käuflich  zu  haben
sind.
Dresden,  den  22.  December  1868.

Ministerium  des  Innern.
Für  den  Minister:
Körner.
Forwerg.

 

190.  Verordnung,

die  Aufstellung  der  Jahres-Geschwornenliste  auf  das  Jahr  1869  im  Geschwornengerichtsbezirke
  Leipzig  betreffend;
vom  29.  December  1868.

D.  erstatteter  Anzeige  zu  Folge  der  Director  des  Bezirksgerichts  Leipzig,  Geheimer  Regierungsrath

  Dr.  Lucius,  durch  Krankheit  behindert  ist,  dem  ihm  in  der  Verordnung  vom

10.  vorigen  Monats  (Seite  1270  des  Gesetz=  und  Verordnungsblattes  von  diesem  Jahre))
1868.  190