Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1857. (48)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Koöniglichen  Preußischen  Staaten.

 

Nr.  20——1

 

(Nr.  4654.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  16.  März  1857.,  betreffend  die  Bestatigung  der  in
Danzig  unter  dem  Namen  „Danziger  Privat-Aktienbank“  zum  Betriebe
von  Bankgeschaften  gebildeten  Aktiengesellschaft.

N.  sich  unter  dem  Namen:  „Oanziger  Privat-Aktienbank“  in  Danzig
eine  Aktiengesellschaft  zum  Betriebe  von  Bankgeschäften  mit  einem  Stammkapital
von  Einer  Million  Thalern  gebildet  hat,  will  Ich  auf  Ihren  Bericht  vom
8.  März  d.  J.  die  Errichtung  dieser  Privatbank  und  das  beiliegende  notariell
vollzogene  Statut  derselben  genehmigen  und  auf  Grund  des  Gesetzes  vom
17.  Juni  1833.  (Gesetz-Sammlung  S.  75.)  der  Gesellschaft  die  Ermächtigung
zur  Ausstellung  von  Noren  bis  zu  dem  Betrage  von  Einer  Million  Thalern
unter  den  in  diesem  Statute  festgesetzten  Bedingungen  hierdurch  erkheilen.  Zu
§.  39.  des  Statuts  bestimme  Ich,  daß  auch  die  außerordentlichen  Generalversammlungen
  in  Danzig  stattzufinden  haben.  Dieser  Mein  Erlaß  ist  nebst  dem
beiliegenden  Statute  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  offentlichen  Kenntniß  zu
ringen.
Charlottenburg,  den  16.  Marz  1857.

Friedrich  Wilhelm.
v.  d.  Heydt.  Simons.  v.  Bodelschwingh.

An  den  Minister  für  Handel,  Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten,
den  Justizminisier  und  den  Finanzminister.

 

Johrgang  1857.  (Fr.  4651.)  32  Statut
Ausgegeben  zu  Berlin  den  22.  April  1857.